20.01.2011 - 11 Bebauungsplan Nr. 907 - Höfchensweg / Eberburgw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 20.01.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt den Bebauungsplan wie nachfolgend beschrieben zu ändern.
- Änderung bei der Bauweise von Einzelhaus in Einzel- und Doppelhaus bei den Grundstücken Eberburgweg 45, 45a, 47, 47a-c, 49 und 51.
- Festsetzung von ausschließlich offener Bauweise bei den Grundstücken Eberburgweg 25, 25a+b
- Verzicht auf die Festsetzung der Wohnungsanzahl bei den unter 2. genannten Häusern sowie bei Nr. 23
- Änderung der Mindestgrundstücksgröße bei den Grundstücken Luxemburger Ring 47, 49, Höfchensweg 66, 68, von 1000 auf 800 qm.
- Änderung der Mindestgrundstücksgröße von 1000 bzw. 500 auf einheitlich 800 qm im Bereich zwischen Martelenberger Weg ab Haus Nr. 20, 20a und b bis Höfchensweg 100 (gerade Hausnummern)
- Verzicht auf Mindestgrundstücksgrößen bei den Grundstücken Höfchensweg 76, 111, 113 und hinter Haus Nr. 94
- Änderung der Baugrenzen bei einzelnen Baufenstern um den Bestand vollständig zu erfassen
- Änderung der Festsetzung der Wohnungsanzahl von 1Wo/600qm auf 1/Wo je 500qm.
Darüber hinaus beschließt sie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 907 -Höfchensweg, Eberburgweg- in der vorgelegten Fassung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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