20.01.2011 - 11 Bebauungsplan Nr. 907 - Höfchensweg / Eberburgw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann teilt mit, dass im Beschlussvorschlag in den Punkten 2. und 3. redaktionelle Änderungen vorgenommen worden sind: In Punkt 2. wurde die Nr. 23 gestrichen und in Punkt 3. hinzugefügt.

 

Nach einem Wortbeitrag des Herrn Dr. Vossen ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt den Bebauungsplan wie nachfolgend beschrieben zu ändern.

  1. Änderung bei der Bauweise von Einzelhaus in Einzel- und Doppelhaus bei den Grundstücken Eberburgweg 45, 45a, 47, 47a-c, 49 und 51.
  2. Festsetzung von ausschließlich offener Bauweise bei den Grundstücken Eberburgweg 25, 25a+b
  3. Verzicht auf die Festsetzung der Wohnungsanzahl bei den unter 2. genannten Häusern sowie bei Nr. 23
  4. Änderung der Mindestgrundstücksgröße bei den Grundstücken Luxemburger Ring 47, 49, Höfchensweg 66, 68, von 1000 auf 800 qm.
  5. Änderung der Mindestgrundstücksgröße von 1000 bzw. 500 auf einheitlich 800 qm im Bereich zwischen Martelenberger Weg ab Haus Nr. 20, 20a und b bis Höfchensweg 100 (gerade Hausnummern)
  6. Verzicht auf Mindestgrundstücksgrößen bei den Grundstücken Höfchensweg  76, 111, 113 und hinter Haus Nr. 94
  7. Änderung der Baugrenzen bei einzelnen Baufenstern um den Bestand vollständig zu erfassen
  8. Änderung der Festsetzung der Wohnungsanzahl von 1Wo/600qm auf 1/Wo je 500qm.

 

Darüber hinaus beschließt sie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 907 -Höfchensweg, Eberburgweg- in der vorgelegten Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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