20.01.2011 - 15 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Frau Nacken berichtet, dass der Stadt Aachen zwischenzeitlich ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen im Verfahren Wehrhahn gegen Stadt Aachen zum Grundstück Jülicher Straße 346 - 350 vorliegt. Die Firma Wehrhahn hatte in dem Verfahren beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Zurückstellungsbescheid wiederherzustellen. Die Klage wurde zurückgewiesen. Damit ist der Zurückstellungsbescheid zunächst bestätigt worden und Schadensersatzansprüche sind nicht mehr zu befürchten. Die Gegenseite könne jedoch Berufung einlegen. Unabhängig davon habe das Gericht die Einschätzung des Gebietes als Gemengelage abgegeben.

 

Ferner beantragt Frau Nacken, die Sitzung des Planungsausschusses am 30.06.2011 auf den 16.06.2011 zu verlegen.

Der Ausschuss erklärt sich mit dieser Verlegung einverstanden.

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