20.01.2011 - 12 Bebauungsplan Nr. 908 A - Kornelimünsterweg / F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Fauck hält einen Kurzen Vortrag und weist darauf hin, dass der den Sitzungsunterlagen beigefügte Rechtsplan (siehe Anlage 3) im nördlichen Bereich geringfügig geändert worden ist. Es wurden fehlende Angaben der Festsetzungen ergänzt. Sie lauten:

-          allgemeines Wohngebiet (WA)

-          maximal 2 Wohneinheiten

-          offene Bauweise/ Einzelhäuser

-          Mindestgrundstücksgröße 1.000 qm.

-           

Der korrigierte Rechtsplan hängt während der Sitzung aus. Ein Ausschnitt des korrigierten Rechtsplans ist im ALLRIS als Anlage eingestellt.

 

Ohne Aussprache ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Erneuten Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Verfahrensbereich im Nordwesten um die Flurstücke 52, 53, 105, 106, 175, 1256 und 1370 zu verkleinern und den Bebauungsplan in „Bebauungsplan Nr. 908 A – Kornelimünsterweg / Fuchserde – Teil A“ umzubenennen. Er empfiehlt darüber hinaus, als Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung den Bebauungsplan wie folgt vereinfacht zu ändern bzw. zu ergänzen:

 

  • Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Grundstücken Kornelimünsterweg 8, 20, 24a/26 und Hasenfeld 44

 

Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur erneuten Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 908 A – Kornelimünsterweg / Fuchserde – Teil A gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen