26.01.2011 - 8 I. Änderung der Änderung Nr. 111 des Flächennut...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 26.01.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Der Planungsausschuss empfehle dem Rat der Stadt die Zustimmung zum Satzungsbeschluss, so Ratsherr Baal, Ausschussvorsitzender.
Ratsherr Rau, Sprecher der Fraktion Die Grüne, fragt, ob der zeitliche Ablauf des Stadionabrisses mit der Alemannia Aachen koordiniert worden sei.
Der Oberbürgermeister führt aus, dass der Verein die Räumung des Stadions spätestens zum 31. Mai 2011 zugesagt habe, so dass die Abrissarbeiten am 01. Juli 2011 beginnen können.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 900 Krefelder Straße / Emmastraße - sowie zur I. vereinfachten Änderung der Änderung Nr. 111 des Flächennutzungsplanes zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 wie folgt vereinfacht zu ändern:
? Festsetzung von zwei jeweils 3 mal 6 m großen Flächen für Versorgungsanlagen im Bereich der Öffentlichen Grünflächen (zentrale Grünfläche grüne Mitte sowie westlich des Würselener Walls)
? Zulässigkeit von Pultdächern
Weiterhin beschließt er nach sorgfältiger Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange, sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung sowie zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat beschließt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 900 Krefelder Straße / Emmastraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Krefelder Straße, ehemaliger Alemannia-Zufahrt, Alemannia-Trainingsplatz, Emmastraße und Merowingerstraße in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Weiterhin beschließt der Rat die I. vereinfachte Änderung der Änderung Nr. 111 des Flächennutzungsplanes 1980.
Anlagen zur Vorlage
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