01.02.2011 - 10.1 Ergänzende aktualisierte Vorlage zum Vennbahnra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 01.02.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Eingangs erläutert Herr Wiezorek aus welchem Grund der Landschaftsbeirat von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht hat.
Ratsfrau Lürken schließt sich für die CDU Fraktion den Ausführungen der Verwaltung an.
Sie bemerkt, dass die Eingriffe verträglich sind.
Herr Formen bittet Herrn Wiezorek noch etwas über die europarechtlichen Regelungen zu sagen.
Für die Linke Fraktion beantragt Herr Hofmann den Antrag zur Kenntnis zu nehmen und die Tischvorlage zurückzustellen.
Ratsherr Schmitz äußert für die SPD Fraktion, dass diese der Asphaltierung des Vennbahnradweges zustimmen werden.
Ratsherr Blum teilt mit, dass seitens der FDP ein großes Interesse an der baldigen Fortführung des Vennbahnradweges besteht. Die FDP hat bereits früher die Errichtung einer wassergebundenen Decke gefordert.
Zu den europarechtlichen Regelungen führt Herr Wiezorek aus, dass zum einen die Regelungen des LG NW bindend sind, wonach auf der Trasse die Maßnahme keinen Eingriff darstellt.
Zum anderen stellt der europäische Artenschutz in Aachen (belegt durch ein entsprechendes Gutachten) auch keinen Hinderungsgrund dar, im weiteren Verlauf außerhalb Aachens sieht die Lage hingegen anders aus. Dort ist zum einen von der bisherigen Trassenplanung ein NATURA 2000 Gebiet, zum anderen eine nach europäischem Recht geschützte Tierart betroffen.
Hier ist wichtig, dass das Gesamtprojekt für Aachen dadurch nicht in Frage gestellt wird, da rechtliche Probleme erst bei der Fortführung des Vennbahnweges über die Grenzen von Roetgen hinaus auftreten könnten.
Frau Nacken legt dar, dass es eine inhaltliche und eine rechtliche Sichtweise gibt. Hier ist die rechtliche Seite maßgeblich und der Beschluss demnach korrekt.
Für die SPD Fraktion bemerkt Herr Helmig, dass der Landschaftsbeirat in erster Linie als Vertretung für die Belange von Natur und Landschaft eintritt und für landschaftsschutzrechtliche Entscheidungen.
Frau Göddenhenrich ergänzt abschließend, dass der Vennbahnradweg politisch gewollt ist und er jetzt auch unter den Gesichtspunkten des Landschaftsschutzes beschlossen werden kann.
Der Beschlussvorschlag von Herrn Hofmann, den Antrag zur Kenntnis zu nehmen und die Tischvorlage zurückzustellen, wird abgelehnt.