15.02.2011 - 5.1 Offene Ganztagsschule - Antrag der Träger auf E...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ergänzend zur Vorlage erläutert Herr Rombey, dass die angekündigte erhöhte Förderung des Landes nicht der Haushaltskonsolidierung zukommt. Die Landesförderung wird in vollem Umfang weitergegeben, es erfolgt jedoch eine entsprechende Reduzierung der freiwilligen städtischen Anteile in gleicher Höhe. Die erforderliche Progression für den OGS-Ausbau auf 70 % ist in den vorgelegten Planungen enthalten.

 

In der sich anschließenden heftigen Diskussion werden die verschiedenen Positionen der Fraktionen und freien Träger deutlich.

 

Für die CDU-Fraktion und Grüne-Fraktion stellen Herr Tillmanns, Frau Scheidt und Herr Paul fest, dass die hohe Qualität der OGS in Aachen in jedem Fall erhalten bleiben soll. Bislang fördert die Stadt die OGS-Maßnahmen mit freiwilligen Zuschüssen in Höhe von 2,3 Mio. € jährlich. Die Anrechnung einer höheren Landesförderung verringert den freiwilligen städtischen Zuschuss auf 1,8 Mio. € jährlich.

 

Herr Pauls bittet im Hinblick auf die zu erhaltenden hohen Standards der OGS und teilweise erheblichen Kostensteigerungen bei den Personalkosten darum, die freiwilligen Zuschüsse nicht um eine höhere Förderung des Landes zu kürzen, sondern diese zusätzlich in der OGS-Förderung zu berücksichtigen.

 

Für die SPD-Fraktion verweist Herr Künzer auf die historische Entwicklung der OGS und das hohe qualitative Niveau. Er schlägt vor, im Arbeitskreis Schule-Jugend ein Hearing zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung durchzuführen. Des Weiteren schlägt er vor, die erhöhte Landesförderung in der entsprechenden Haushaltsstelle als Ausgabeposition zu etatisieren. Die Mittel sollen zugunsten der Ausschüsse mit einem Sperrvermerk versehen werden. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung soll in Zusammenarbeit mit der entsprechenden AG § 78 SGB VIII eine Anhörung der OGS-Träger und Grundschulen durchführen. Danach wird über eine eventuelle Verwendung der zusätzlichen Gelder zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätsentwicklung entschieden werden.

 

Herr Krott ergänzt hierzu, dass an Bildung und Jugendarbeit nicht gespart werden sollte. Die erreichten Qualitätsstandards sollen mindestens gehalten werden. Nach entsprechenden Gesprächen mit OGS-Trägern sind Bilanzen zu ziehen und weitergehende Maßnahmen zu planen.

 

Für die FDP-Fraktion stimmt Frau Opitz dem Vorschlag der SPD-Fraktion zu. Sie betont nochmals das Erfolgsmodell OGS in Aachen und äußert die Erwartung, dass durch zusätzliche Landesmittel Wartelisten abgebaut werden können.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Schulausschuss, die erhöhte Landesförderung (Erwartung 440.000 €) in der entsprechenden Haushaltsstelle als Ausgabeposition zu etatisieren. Die zusätzlichen Mittel sollen zugunsten des KJA und des Schulausschusses mit einem Sperrvermerk versehen werden. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung soll in Zusammenarbeit mit der entsprechenden AG § 78 SGB VIII eine Anhörung der OGS-Träger und Grundschulen durchführen, um über eine eventuelle Verwendung der zusätzlichen Gelder zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätsentwicklung zu beraten und den zuständigen Ausschüssen KJA und Schulauschuss zu empfehlen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

7              5              0

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Anlagen zur Vorlage