02.02.2011 - 4 Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Herr Kaussen erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass zu den textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht (Anlage 3 der Vorlage) noch redaktionelle Änderungen vorgenommen worden seien und benennt diese im Einzelnen.

 

Bezirksbürgermeister Krenkel fasst diese Änderungen zusammen und erläutert, dass auf Seite 118 der Vorlage die dortige Ziffer 3.5.14.2 komplett gestrichen worden sei und aus den Ziffern 3.5.14.3 nun die Ziffer 3.5.14.2 und aus der Ziffer 3.5.14.4 nun die Ziffer 3.5.14.3 geworden sei.

 

Bezirksvertreter Gilson bemängelt für die CDU-Fraktion, dass diese Änderungen bis heute nicht vorlägen, seine Fraktion könne dennoch heute den Offenlagebeschluss fassen.

 

Herr Kaussen erläutert, dass das Rechtsamt in dieser Sache empfohlen habe, den Beschluss durch den Rat der Stadt fassen zu lassen.

 

Bezirksvertreter Sittardt spricht sich für die SPD-Fraktion dafür aus, den Beschluss nicht zu vertagen und äußert sein Unverständnis darüber, dass die Bezirksvertretung nicht vorab von den Änderungen informiert worden sei.

 

Bezirksvertreter Knörzer bemerkt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass einige Fußwegeverbindungen offenbar im Rahmen des Änderungsverfahrens entfielen:

-          Fußweg Lousberg/Soerser Winkel - Soerser Hochkirchen - Wildbach (Teil des Weißen Wegs),

-          Fußweg Strüverweg - Soerser Hochkirchen,

-          Fußweg Alter Bahndamm (südl. Ende mit Schaukeln) - Gut Hausen/Soers und

-          Fußweg Straße Ferberberg (nördlich A 4) - Bereich Verborgene Mitte/LB170.

 

Herr Dr. Engels erklärt, dass kein vorhandener Weg beseitigt werde. Die alte Planung des Landschaftsplanes aus 1988 werde zum Teil geändert. Die Umweltverwaltung sehe in diesem Bereich keinen Bedarf mehr für weitere Wegeverbindungen, da damit auch immer zusätzliche Störeffekte für den schützenswerten Naturraum verbunden seien.

 

Bezirksvertreter Knörzer beantragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, den Fußweg vom Lousberg/Soerser Winkel in Richtung Norden in die Soers hinein in die Planung aufzunehmen.

 

Bezirksvertreter Knörzer weist darauf hin, dass drei Flächen innerhalb des Verfahrensbereiches erstaunlicherweise nun nicht mehr innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes lägen:

-          Gelände um die Hochbrücker Mühle,

-          Grünfläche südlich des ehemaligen ELSA-Gebäudes,

-          Champier-Gelände an der ehemaligen Monheim-Villa.

 

Herr Dr. Engels antwortet, dass es an der ehemaligen ELSA-Fläche einen gültigen Bebauungsplan gebe und der Landschaftsplan daher automatisch zurückweiche.

Im Übrigen lägen die Plangrenzen des aktuellen Änderungsverfahrens quasi über den Grenzen des „normalen“ Landschaftsplanes. Daher sei das Gelände um Hochbrück nach wie vor Landschaftsschutzgebiet und das Champier-Gelände sei auch weiterhin dem Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern unterstellt.

 

Bezirksvertreter Gilson weist für die CDU-Fraktion auf den heutigen Presseartikel über die Bedenken der Bauern hin und begrüßt die Tatsache, dass mit den betroffenen Landwirten ausführlich gesprochen worden sei und dass die Verwaltung es geschafft habe, in fast allen Punkten mit den Landwirten Einvernehmen herzustellen.

 

Herr Dr. Engels bestätigt dies und betont ausdrücklich, dass die jetzige Kulturlandschaft in der Soers nur dank der Arbeit der Landwirte sich so habe entwickeln können.

 

Bezirksvertreter Sittardt schlägt für die SPD-Fraktion vor, im weiteren Verfahren den Namen „Landschaftspark Soers“ zu streichen und durch die Bezeichnung „ Kulturlandschaft Soers“ zu ersetzen. Der Begriff Landschaftspark Soers sei zu Zeiten der Bewerbung Aachens für die Bundesgartenschau entstanden und passe nicht zu dieser Landschaft.

 

Herr Dr. Engels teilt mit, dass dieser Vorschlag auch schon im Umweltausschuss und im Landschaftsbeirat einvernehmlich unterstützt worden sei.

 

Bezirksvertreter Knörzer begrüßt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die insgesamt durch das Verfahren bewirkte Aufwertung für die Soers. Er fragt an, ob das für die Feuchtwiesen aufgenommene Drainageverbot auch für die Eventingstrecke des ALRV gelte und ob die dortige „Kolossal-Brücke“ als störendes Element wieder rückgebaut werden könne.

 

Herr Ratajczyk erläutert, dass die Eventingstrecke anlässlich der Reit-WM 2006 vom ALRV angelegt worden sei und hierzu mittlerweile Bestandsschutz gelte. Die dortigen Hindernisse würden aber zukünftig so abgeändert, dass sie nach Veranstaltungsende wieder abgebaut werden können. Die große Brücke werde so überarbeitet, dass deren Geländer zukünftig nach Veranstaltungsende abgebaut werden können.

 

Herr Dr. Engels ergänzt, dass das Drainageverbot sich nicht auf vorhandene funktionsfähige Drainagen beziehe, sondern ziele darauf ab, neue und zusätzliche Drainagen zu verhindern.

 

Bezirksbürgermeister Krenkel weist darauf hin, dass die gewünschten Änderungen im Rahmen der Offenlage eingearbeitet werden könnten und am Ende der Offenlage die Maßnahme noch einmal den zuständigen Gremien vorgelegt werden müsse.

 

Reduzieren

a) über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Wegeplanung Soerser Winkel in Richtung Norden über Hochbrück zum Wildbach in das Änderungsverfahren aufzunehmen

 

Zustimmung: 11              Enthaltung: 1                             Ablehnung: keine

 

b) über den Vorschlag der Verwaltung:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 27 b und der Behörden nach § 27 a LG einstimmig zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Änderungen:

 

1.)     Die Bezeichnung „Landschaftspark Soers“ für das Änderungsverfahren wird ersetzt durch die Bezeichnung „ Kulturlandschaft Soers“.

2.)     Die Veränderung des Verfahrensbereiches der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 sowie die Änderungen der Festsetzungen und Darstellungen sind in den Anlagen 4, 5 und 6 enthalten.

3.)     Die zu beschließenden textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht sind in der Anlage 3 enthalten.

Sie empfiehlt einstimmig, die Offenlage der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - Kulturlandschaft Soers - gemäß § 27 c Abs. 1 LG NW in der wie vorstehend geänderten Fassung zu beschließen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage