02.03.2011 - 7 Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Grundsätzlich stehe die FDP-Fraktion dem Erhalt des Denkmalbereichs Innenstadt positiv gegenüber, so der Fraktionsvorsitzende, Ratsherr Helg. Vorliegend werde jedoch durch die zu beschließende Satzung der Klosterplatz so abgebunden, dass er der Öffentlichkeit nicht mehr als öffentlicher Parkplatz zur Verfügung stehe. Daher beantrage die FDP-Fraktion, separat über den Punkt „Klosterplatz“ abstimmen zu lassen. 

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass hier lediglich die Denkmalbereichssatzung und nicht die Planung des Umbaus selbst zu beschließen sei, so dass über den Antrag der FDP-Fraktion schon aus inhaltlichen Gründen nicht abgestimmt werden könne.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt hebt den Satzungsbeschluss vom 19.5.2010 auf.

 

Der Rat beschließt bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich gem. § 5 Denkmalschutzgesetz NRW in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung NRW die Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches „Innenstadt“. Die Satzung nebst Anlagen 1 – 10 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage