02.03.2011 - 5.1 ErgänzungsvorlageKindertagesstättenbedarfsplanu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, führt aus, dass die Kinderbetreuung in Aachen ein äußerst wichtiges Thema sei, weshalb die Verkürzung der Diskussion auf die Frage, ob das Wohl der Aachener Kinder unter drei Jahren an 50, neben 100 unstrittigen, weiteren Betreuungsplätzen hinge, die falsche Botschaft vermittle. Leider ließe die derzeitige finanzielle Situation keine Einrichtung der gewünschten Anzahl an Betreuungsplätzen zu.

Auch im Bereich der Kinderbetreuungsplätze für über dreijährige Kinder müsse man sich der Kritik aussetzen, dass die Kinder nicht in dem nächstgelegenen Kindergarten untergebracht werden können, nichtsdestotrotz sei insgesamt jedoch sogar eine Überdeckung mit einer Anzahl von 320 nicht besetzten Plätzen gegeben. Dies sei durchaus vertretbar.

Im U3-Bereich hingegen werde jeder angebotene Platz auch angenommen. Allerdings sei hier darauf hinzuweisen, dass hier nicht nur bedarfsdeckend geplant, sondern darüber hinaus ebenfalls Plätze in der Anzahl eines halben, noch nicht geborenen Jahrganges berücksichtigt, jedoch nicht nach außen dokumentiert werde. Nach außen getragen werde hierdurch eine eher schwache Quote in Höhe von 30 %, die jedoch im Landesdurchschnitt durchaus vorzeigbar sei. Daher sei man guten Mutes, die mit dem Jahr 2013 eintretende Pflicht zur Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen in einer Quote von 35 % erfüllen zu können.

In den Vorjahren habe man hohe Platzzahlen dadurch schaffen können, dass man Plätze für Über-Dreijährige in Plätze für Unter-Dreijährige umgewandelt habe. Dies sei in Zukunft in diesem Maße jedoch nicht mehr möglich. Vielmehr seien zukünftig für die Schaffung weiterer Plätze entsprechende Investitionen zu tätigen, was einer abgestimmten Gesamtplanung bedürfe. Aus diesem Grunde haben die Fraktionen von CDU und die Grünen einen entsprechenden Beschlussentwurf eingebracht, zu dem der Antrag auf Abstimmung noch erfolgen werde.

 

Derzeit werde in Aachen ein qualitativ hochwertiges, sehr gutes und auch ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen bereitgehalten, so Bürgermeisterin Scheidt, Fraktion Die Grünen.

Im Übrigen sei es schlichtweg unerheblich, ob hier über die Einrichtung von 100 oder 150 Kinderbetreuungsplätzen entschieden werde, da lediglich 100 Plätze finanzierbar und auch nicht mehr Plätze aus einer eventuellen Umwandlung zu schaffen seien, da hierdurch die Gewährleistung des Rechtsanspruches eines Platzes für über 3-Jährige gefährdet werde.

Dementsprechend sei derzeit nur noch ein Ausbau möglich, der eine sozialraumorientierte Planung für die gesamte Stadt voraussetze. Die hierzu notwendigen Erhebungen sollen nach der Sommerpause abgeschlossen sein und im Fachausschuss beraten werden.

Darüber hinaus werde derzeit im Städtetag die Diskussion geführt, ob der Bedarf an Betreuungsplätzen für Unter-Dreijährige in den Großstädten, wozu auch Aachen zähle, nicht sogar weit über 35 % liege, weshalb nicht die Erreichung einer bestimmten Quote, sondern vielmehr eine entsprechende Bedarfsdeckung im Vordergrund stehe. Um diese zu gewährleisten, sei zunächst eine Elternbefragung in Auftrag gegeben worden, deren Auswertung nach der Sommerpause erfolgen werde. Die Diskussion über das Erreichen bestimmter Quoten sei verständlich, viel wichtiger sei jedoch das Votum der Eltern, die für ihre Kinder einen gesicherten und nachhaltig finanzierten Kindergartenplatz suchen. Dies sei eben nur mit der Einrichtung von 100 Betreuungsplätzen gegeben.

 

Zwar habe die Stadt Aachen in der Vergangenheit im Bereich Kinderbetreuung große Fortschritte gemacht, trotzdem liege sie Deutschlandweit auf einem sehr niedrigen Niveau, so Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke. Aus diesem Grunde sei dem Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses, welcher nicht nur die Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt, sondern darüber hinaus u. a. Stimmen von Vertretern des Gesetzgebers und zahlreicher Jugendverbände abbilde und damit über eine sehr spezielle, aber bewusst so gewählte Zusammensetzung verfüge, auf Einrichtung von 150 Kinderbetereuungsplätzen für unter Dreijährige zu folgen.

Im Übrigen sei zu kritisieren, dass die Verwaltung nicht schön längst über ein Konzept über die räumliche Gestaltung des notwendigen Ausbaus verfüge, nachdem ihr bekannt sei, dass die Einrichtung weiterer Betreuungsplätze für unter Dreijährige nicht mehr Umbildung von Ü3-Betreuungsplätzen möglich sei.

Die Fraktion Die Linke werde daher dem Antrag der SPD-Fraktion für die Einrichtung von 150 weiteren Betreuungsplätzen im U3-Bereich folgen.

 

Ratsherr Künzer, SPD-Fraktion, weist darauf hin, dass der heutige Beschluss die Grundlage für die Planung von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige für den Zeitraum bis zum 31.07.2012 bildet und damit festlegt, in welcher Höhe Fördermittel beim Land Nordrhein-Westfalen beantragt werden. In diesem Zusammenhang weist er auf ein Bundesinvestitionsprogramm hin, welches die Kommunen beim Abruf von Mitteln zur Schaffung von U3-Plätzen im investiven Bereich unterstütze. Dem Rat der Stadt obliege hier eine besondere Verantwortung für die frühkindliche Bildung und Betreuung.

Bisher habe man sich dieser gesellschaftspolitischen Herausforderung gestellt und viele Erfolge verbuchen könne, an die man weiterhin anknüpfen solle. Aus diesem Grunde sei es falsch, lediglich über die Einrichtung von 100 oder 150 Plätzen zu diskutieren, vielmehr sei es notwendig, die gesetzte Quote zu erreichen. Es sei hinreichend bekannt, dass nach einer Untersuchung des deutschen Jugendinstitutes 2013 sogar mit einer individuellen Nachfrage in Höhe von 50 % zu rechnen sei, weshalb der Rat der Stadt Köln die Umsetzung und Finanzierung einer Bedarfsdeckung von 40 % beschlossen habe. Fakt bliebe, dass alleine mit der Einrichtung von 150 Betreuungsplätzen die ursprünglich festgesetzte Quote von 35 % nahezu erreichbar sei. Ein eventueller darüber hinaus bestehender Bedarf könne in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern durch die Tagespflege abgedeckt werden. Anderenfalls steuere die Stadt Aachen auf das Dilemma zu, dass im nächsten Jahr im Betreuungsbereich der über Dreijährigen höchstens eine Versorgungsquote von 89 % erreicht werde, sprich von 100 Kindern insgesamt elf Kinder den Kindergarten nicht besuchen. Habe man in der Vergangenheit versucht, diese Plätze mit der Begründung der überaus wichtigen frühkindlichen Bildung zu besetzen, ruhe man sich heute auf diesem Polster aus und deklariere, es seien ja noch freie Plätze vorhanden. Darüber hinaus bestehe das Risiko, dass in absehbarer Zeit durch die Rücksetzung des Einschulungsalters weitere 500 Plätze im Ü3-Bereich benötigt werden.

Insgesamt verschärfe man die Problematik nur, hielte man an der Einrichtung von 100 Plätzen fest. Wichtig sei daher ein stufenweiser Ausbau im gesamten logistischen Bereich, vor allem aber in den Bereichen Personal und Gebäude. Zumindest für die SPD-Fraktion ließe sich daher sagen, dass einige Entscheidungen in der Kinderbildungspolitik verfehlt seien, wie bspw. die Verlagerung von Ü3-Plätzen im Ostviertel oder im Bereich der familiären Tagespflege.

Insgesamt müsse all dies zu einer Mehrheit für die Einrichtung von 150 Kinderbetreuungsplätzen führen. Aus diesem Grund appelliere er an den Rat der Stadt, vorsorglich zu handeln, die benötigten Mittel noch einmal zu definieren und aus anderen Bereichen umzuschichten, um so die bisherige Qualität der Kinderbetreuung zu sichern, d.h. den U3-Bereich entsprechend auszubauen, ohne dass der Ü3-Bereich hiervon beeinflusst werde. Die Landesregierung habe bereits entsprechende Zuschüsse zugesagt, viele Träger haben ihre Unterstützung angeboten.

Nichts anderes schlage der Beschlussentwurf der SPD-Fraktion aus. Schließlich habe er aus diesem Grunde auch die Mehrheit im Kinder- und Jugendausschuss gefunden.

 

Auch die FDP-Fraktion plädiere für den Ausbau von 150 statt 100 Kinderbetreuungsplätzen, da der Bedarf dringend angezeigt sei, so stellvertretend Ratsfrau Opitz.

Anknüpfend an die Ausführungen von Ratsherrn Baal hinsichtlich der weiteren Wege zu den Kindertagesstätten gibt sie an, dass selbst im Grundschulbereich bisher die “kurze Beine - kurze Wege”-Prämisse eine ganz wichtige Rolle gespielt habe. Daher müsse diese erst recht im Kita-Bereich greifen.

Auch sie spreche sich für die Umschichtung der für die 150 Plätze benötigten finanziellen Mittel aus anderen Bereichen aus. Hier sei es notwendig, Prioritäten zu setzen und andere Projekte erst einmal zurück zu stellen.

 

Ratsfrau Wilms, CDU-Fraktion, weist auf die fehlende Finanzierbarkeit der Forderung nach 150 Kinderbetreuungsplätzen hin. Zwar habe das Land Zuschüsse angekündigt, allerdings habe man keine konkrete Zusage über Höhe und Zahlungszeitpunkt. Außerdem handele es sich hier aufgrund der mangelnden Finanzierbarkeit um eine zunächst mittelfristige Planung.

Sie verweist auf den Beschlussentwurf der CDU-Fraktion, der sämtlichen Anforderungen im Bereich der Sozialräumlichkeit abdecke und den Ausbau der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung durch flexible Modelle vorsehe, durch die zusätzlich weitere Plätze geschaffen werden.

Bezogen auf die von Ratsherrn Künzer angesprochene Rückumwandlung der U3-Plätze im Ostviertel führt sie aus, dass diese Maßnahme alleine aufgrund mangelnden Bedarfes ergriffen werde.

 

Der Oberbürgermeister lässt zunächst über die Änderung des Beschlussentwurfes in Form der Einrichtung von 150 Kinderbetreuungsplätzen im U3-Bereich abstimmen.

Anschließend lässt er über den von den Fraktionen von CDU und Die Grünen eingereichten und um drei Punkte ergänzten Beschlussentwurf abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich, die Änderung des im ersten Punkt der Ergänzungsvorlage genannten Ausbaus von 100 Plätzen in 150 Plätze, abzulehnen.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich, dass

1.       der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 100 Plätzen zum Kindergartenjahr 2011/12 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung durch Umwandlung von ü3-Plätzen erfolgt,

2.       die Verbesserung des integrativen Betreuungsangebotes für den Altersbereich Ü3 um 3 Plätze auf insgesamt 196 Plätze und für die Zweijährigen um 5 Plätze auf insgesamt 11 Plätze erfolgt,

3.       das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im Kindergartenjahr 2011/12 auf 400 Plätze begrenzt bleibt und

4.       der Ausbau der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung durch flexible Modelle forciert werden soll,

5.       ein zentrales Anmeldeverfahren für die Kindertagesstätten bis nach der Sommerpause 2011 eingeführt wird,

6.       eine bedarfsorientierte, sozialraumbezogene Ausbauplanung für Kinder U3 und Kinder Ü3 mit den entsprechenden Zahlen in den verschiedenen Altersjahrgängen bis nach der Sommerpause 2011 vorgelegt wird,

7.       eine auf den Rechtsanspruch bezogene Berechnung der prognostizierten Bedarfsdeckungsquote für den U3-Bereich erstellt wird (verschiedenen Berechnungsmodelle im NRW- Städtevergleich).