10.03.2011 - 9 Bewohnerparken;hier: Einrichtung der Bewohner...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Als Vertreter der Verwaltung berichtet Herr Müller über die Bürgerinformationsveranstaltung, an der trotz eines zeitgleich stattfindenden Pokalspiels der Alemannia Aachen 80 Personen teilgenommen haben. Neben kritischen Stimmen seien auch Befürworter der neuen Bewohnerparkzone zu Wort gekommen. Mit der Geschäftsführung der Carolus Thermen sei über die Parkplatzsituation rund um die Einrichtung gesprochen worden. Demnach parkten die Mitarbeiter bereits heute im Parkhaus, dessen Parkgebührenstruktur noch überdacht werden solle. Unwahrscheinlich sei hingegen eine Nutzung des Thermenparkhauses durch Anwohner, da während der weitgehenden Öffnungszeiten der Badeeinrichtung keine Nutzung durch Bewohner erfolgen könne. Die Stawag sehe wegen des Schichtdienstbetriebes keine Möglichkeit, deren Parkplätze auf Privatgrund für Bewohner zur Verfügung zu stellen. Der Parkraum für die Mitarbeiter des Unternehmens solle jedoch auf dem eigenen Gelände ausgeweitet und möglichst intensiv genutzt werden. Abweichend von der Vorlage zum TOP würden sich die Parkgebühren im Bewohnerparkbereich T an den aktuellen Beschlüssen zur Parkgebührenordnung orientieren.

 

Als Vertreterin der CDU-Fraktion besteht Frau Breuer darauf, bei der Stawag auf eine Freigabe der Tiefgarage oder anderer Parkplätze zu drängen.

 

Herr Blum von der FDP-Fraktion beschreibt den Dominoeffekt des Bewohnerparkens und fordert zu einem sensiblen Umgang mit dem Thema auf, da es auch Nachteile für die Bewohner mit sich bringe. Der Vorlage der Verwaltung könne seine Fraktion zustimmen.

 

Herr Servos von der SPD-Fraktion bittet darum, das Parkgebiet in Bezug auf die Bedienpflichtzeiten rund um die Therme zu beobachten, da der Hauptandrang abends und sonntags zu verzeichnen sei.

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

1.              Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich “T” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

2.              Im Bewohnerparkbereich “T” werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “T” werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

 

              Die Straßen

              Karlsburgweg

              Passstraße

              Robensstraße

              Thomashofstraße

              Ungarnstraße

              werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

 

              Die Parkstände auf der

              Jülicher Straße

              Lombardenstraße

              werden mit Positivbeschilderung (StVO Z. 314) versehen.

 

3.              Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.

4.              Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr

5.              Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches “Ost 2” soll schnellstmöglich erfolgen.

6.              Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

7.              Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

8.              Auf der Jülicher Straße wird das Liefer- und Ladeangebot zugunsten der im Plan dargestellten Parkplätze reduziert.

9.              Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für:

 

              a)              Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,

              b)              Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

              c)              Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

              zu beschließen.

 

10.              Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

 

Die Anträge gelten als behandelt.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2339&TOLFDNR=43726&selfaction=print