17.03.2011 - 8 Satzung über eine Veränderungssperre für den Pl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Moselage richtet an die Verwaltung die Frage, ob die Zuwegung zum Seniorenheim durch Widmung öffentlich nutzbar gemacht werden kann. Herr Kriesel erklärt hierzu, dass es sich zum heutigen Zeitpunkt um Privatgelände handle und dies nur im Wege eines Bebauungsplanverfahrens möglich sei.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Eupener Straße, dem Höfchensweg und dem Goldbach.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage