16.03.2011 - 7 Bewohnerparken;hier: Einrichtung der Bewohner...

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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari teilt mit, dass der Mobilitätsausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen zugestimmt hat.

 

Das Thema wird von Frau Diepelt, Herrn Lindemann, Herrn Bezirksbürgermeister Ferrari und Herrn Prof. Dr. Hartmann erörtert. Verwaltungsseitig erläutert Herr Müller und beantwortet Fragen.  

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:

 

1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich “T” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2. Im Bewohnerparkbereich “T” werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “T” werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

 

 Die Straßen

 Karlsburgweg

 Passstraße

 Robensstraße

 Thomashofstraße

 Ungarnstraße

 werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

 

 Die Parkstände auf der

 Jülicher Straße

 Lombardenstraße

 werden mit Positivbeschilderung (StVO Z. 314) versehen.

 

3. Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

5. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches “T” soll schnellstmöglich erfolgen.

 

6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

7. Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

 

8. Die im Bereich Robensstraße/Passstraße und Robensstraße/Thomashofstraße vorgezogenen Gehwegköpfe werden laut Plan erstellt, sobald die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen.

 

9. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für:

 a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,

 b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

 c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

 zu beschließen.

 

10. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

 

Die Anträge gelten als behandelt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage