30.03.2011 - 4 Bebauungsplan Nr. 930 - Burghöhenweg / Am Burgb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 30.03.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Bezirksbürgermeister Corsten und Bezirksvertreterin Zantis nehmen aus Gründen der Befangenheit nicht an der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes teil. Die Sitzungsleitung übernimmt daher für diesen TOP der stellvertretende Bezirksbürgermeister Ludwigs.
Die Bezirksvertreter Kogel und Schütze sprechen sich für ihre Fraktionen dafür aus, die von der Verwaltung im Beschlussentwurf vorgeschlagene Erweiterung auf Einzel- und Doppelhäuser für die überbaubare Fläche im Bereich der Planstraße zu streichen.
Frau Hildersperger erläutert die diesbezüglichen Eingaben anhand von Plänen. Nach dem Vorschlag der Verwaltung sollten Doppelhäuser bei entsprechend attraktiver Planung und Erschließung als Angebot mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Nach weiterer Aussprache unter Beteiligung von Ratsfrau Schulz und dem stellvertretenden Bezirksbürgermeister Ludwigs fasst die Bezirksvertretung folgenden einstimmigen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- die Fläche für Garagen, Carports oder Stellplätze wird rechtwinklig zur Eichenstraße gebildet und damit in großen Teilen von der Grenze abgerückt und reduziert;
- die überbaubare Fläche im nördlichen Bereich der Eichenstraße wird um 2,0 m reduziert.
Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Sie empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 930 Burghöhenweg / Am Burgberg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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