21.06.2011 - 5 Kastrationspflicht für freilaufende HauskatzenA...

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Beratung

Für die CDU Fraktion äußert Ratsfrau Lürken ihre Enttäuschung über die Verwaltungsvorlage.

Nach Beratung der Vorlage im Bürgerforum am 05.04.2011 wurde darum gebeten, Erfahrungsberichte aus anderen Städten im Fachausschuss vorzustellen. Dies kann der Vorlage nicht entnommen werden.

Ratsfrau Lürken bittet die Fachverwaltung nach einer verträglichen Lösung zu suchen, insbesondere unter Einbeziehung der Erfahrungsberichte aus den Städten, die bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen haben, bspw. Paderborn, Delmenhorst, Bergheim.

 

Herr Formen bemerkt zur Vorlage, dass die Art und Weise der inhaltlichen Befassung mit der Thematik keinen Willen erkennen lässt das Problem lösen zu wollen.

Er schließt sich dem Vorschlag von Ratsfrau Lürken an und bittet darum den Tierschutzverein in die weiteren Überlegungen mit einzubeziehen.

 

Für die SPD Fraktion ist Ratsfrau Wolf ebenfalls enttäuscht über die Vorlage. Der Tierschutzverein und die Katzenhilfe sind am Rande ihrer Kapazitäten und brauchen die Unterstützung der Verwaltung. Sie bittet die Verwaltung mehr zu tun.    

 

Für die Verwaltung teilt Frau Wartmann, FB 32, mit dass Kontakt mit anderen Städten aufgenommen wurde, die Rückmeldungen aber keinen Grund für eine große Euphorie bieten, da lediglich in 10 bis 12 Fällen einen Kastration vorgenommen wurde.

Der Weg des Erlasses einer Verordnung ist nicht unbedingt zielführend, Beratungen könnten sinnvoller sein. Dies greift natürlich nicht für wildlebende Katzen.

 

Herr Hansen kann sich für die FDP Fraktion den Ausführungen der Ratsfrauen Lürken und Wolf, sowie Herrn Formens nur anschließen. Nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema und vielen Gesprächen mit Anlaufstellen ist klar, dass die juristischen Möglichkeiten einer Umsetzung gegeben sind. Es muss nicht erst auf ein Gesetz vom Land oder Bund gewartet werden.

Die Städte Leverkusen, Bremen, Köln und Bonn sind derzeit bereits in der Umsetzungsprüfung.

Hier geht es jetzt um die Eindämmung der Problematik. Ohne die Arbeit des Tierschutzvereins und der Katzenhilfe gäbe es noch größere Probleme.

 

Ratsherr Luczak spricht für die Grüne Fraktion ebenfalls seine Enttäuschung über die Vorlage der Verwaltung aus. Er bittet darum, das Problem ernst zu nehmen und einen gangbaren Weg zu gehen.

Er berichtet kurz über die von ihm in Erfahrung gebrachten Informationen und Erfahrungen aus Paderborn und merkt an, dass ein Erfolg nicht in kurzer Zeit messbar ist. Positiv ist, dass es eine große Bereitschaft zur Verbesserung der Situation gibt.

 

Herr Dr. Buchsteiner ergänzt, dass Katzen sehr eigenständig und in der Regel nachtaktiv sind.

Am Ende steht immer die Frage der Kosten für die Kastration. Wer trägt die Kosten?

Die Vorlage lässt nicht erkennen, ob die Tierärzteschaft beteiligt wurde.

 

Die Ausschussvorsitzende schlägt vor, eine kleinere Arbeitsgruppe, ähnlich wie in früheren Zeiten bei der Taubenproblematik einzurichten.

 

Für die CDU Fraktion bemerkt Ratsherr Corsten, dass im Bürgerforum kein abschließender Beschluss gefasst wurde und eine andere Vorlage im Fachausschuss erwartet wurde. Er erwartet für die kommende Sitzung im September eine entsprechende Vorlage und schlägt folgenden Beschluss vor:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz verfolgt das Anliegen des Tierschutzvereins zum Erlass einer Katzenschutzverordnung und fordert die Fachverwaltung auf, bis zur nächsten Sitzung eine Lösung des Problems zu erarbeiten. Zugleich wird einem entsprechenden Bericht aus den Städten, welche die Katzenkastrationspflicht eingeführt haben, entgegengesehen.

Bezüglich der Kostenfrage regt er an, in Anlehnung an die Hundesteuer, den Katzeneigentümern die einmaligen Kosten für die Kastration aufzuerlegen.

 

Frau Nacken äußert, dass in der Fachverwaltung mehr Wissen vorhanden ist, als in der Vorlage kommuniziert. Sie sieht die Problematik ähnlich gelagert wie damals mit den Tauben. Durchaus positiv nimmt sie die Anregung der Einrichtung einer kleinen Arbeitsgruppe auf.

 

Frau Wartmann bittet zu Bedenken, dass hier zwei Zuständigkeiten gegeben sind. Zum einen ist, sobald eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt das Einschreiten der örtlichen Ordnungsbehörde erforderlich. Hier ist aber derzeit keine konkrete Gefahr gegeben. Zum anderen liegt bei tierschutzrechtlichen Angelegenheiten die Zuständigkeit bei der Städteregion Aachen.

 

Bezüglich der Kosten teilt Herr Hansen, FDP, abschließend mit, dass das Aachener Tierheim einen so genannten Kastrationsfonds hat, aus dem eine Erstattung erfolgen kann. 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz verfolgt das Anliegen des Tierschutzvereins zum Erlass einer Katzenschutzverordnung und fordert die Fachverwaltung auf, bis zur nächsten Sitzung eine Lösung des Problems zu erarbeiten. Zugleich wird einem entsprechenden Bericht aus den Städten, welche die Katzenkastrationspflicht eingeführt haben, entgegengesehen.

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Anlagen zur Vorlage