16.02.2005 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Schriftliche Fragen lagen nicht vor.

 

Mündlich wurden folgende Fragen gestellt:

 

1. Frage von Herrn Heinz-Peter Lehnen, Roermonder Straße 320, 52072 Aachen, an die Bezirksverwaltung und die Fraktionen:

 

Welche Bebauung ist für folgende freie Grundstücke an der Straße Am Alten Bahndamm vorgesehen:

Von der Schlossparkstraße her kommend linker Hand unmittelbar hinter der Brücke über den Wildbach und gegenüber, also rechter Hand hinter dem Bach?

Meine Frage betrifft insbesondere die maximale Geschossanzahl geplanter Bauten, einschließlich eventueller Aufbauten usw. und den vom Baurecht vorgesehenen Mindestabstand von vorhandener Bebauung.

 

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Fragen bei der Beratung des TOP erschöpfend beantwortet werden können.

 

Zusatzfrage von Herrn Lehnen.

Meines Wissens ist der Bebauungsplan aus Umweltschutzgründen 1988 hinsichtlich des Uferschutzes für den Wildbach ergänzt worden.

Hierauf antwortete Herr Ullmann, dass die Festsetzung Bebauungsplan vorsehe, dass ein Mindestabstand von 5 m zur Uferböschungskante gegeben sein muß. Dies würde jetzt auch durch die Planung eingehalten. Im Laufe des Verfahrens sei die Untere Wasserbehörde beteiligt worden, die einen Mindestabstand von 3 m ab Böschungskante als ausreichend angesehen habe.

 

2. Frage von Frau Gabriele Jonczyk-Stoll, Am Alten Bahndamm 17 – 19, 52072 Aachen.

 

Wann ist der Bebauungsplan aufgestellt worden, welche Festsetzungen sind in ihm enthalten und gilt heute noch die viergeschossige Bebauung?

 

Hierauf antwortete Herr Kriesel unmittelbar:

Der Bebauungsplan ist 1978 aufgestellt worden. In den Festsetzungen ist lediglich eine Geschossflächenzahl von vier Vollgeschossen enthalten, die heute noch gilt. Die vorgesehene Bebauung erfüllt dies. Bei den Festsetzungen für das Grundstück 17 – 19 gilt eine Festsetzung von drei Vollgeschossen, obwohl durch die Terrassenbauweise auch der Eindruck entsteht, dass es vier Etagen habe.

 

3. Frage von Herrn Vollrath, Am Alten Bahndamm 26, 52072 Aachen.

 

Trifft es zu, dass der Bebauungsplan zwischenzeitlich geändert wurde, wenn ja, wann war das? Und habe ich die Möglichkeit, mich bei solchen Änderungen einzubringen und eigene Vorschläge zu machen?

 

Herr Kriesel antwortete unmittelbar, dass der vom Rat der Stadt beschlossene Bebauungsplan seit 1978 nach Erlangung der Rechtskraft nicht mehr geändert worden ist. Eine Änderung müsse in einem formal vorgeschriebenen Verfahren durchgeführt werden, bei der die Öffentlichkeit an mehreren Punkten die Gelegenheit hat, Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen einzubringen.

 

4. Frage von Frau Schebe, Roermonder Straße 322, 52072 Aachen:

 

Gilt der Bebauungsplan für beide Seiten der Straße Am Alten Bahndamm?

 

Herr Kriesel bejahte dies unmittelbar, wies aber darauf hin, dass er sehr unterschiedliche Festsetzungen enthalte. Während die Seite zum Bahndamm hin eine drei- bzw. viergeschossige Bauweise vorsehe, ist auf der Seite zur Roermonder Straße hin lediglich eine zweigeschossige Bauweise vorgesehen.

 

5. Frage von Frau Lüders, Am Alten Bahndamm 22, 52072 Aachen:

 

Trifft es zu, dass der Bach zugeschüttet werden soll?

 

Herr Ullmann antwortete unmittelbar darauf, dass dies überhaupt nicht vorgesehen sei und auch aus landschaftsplanerischen Gesichtspunkten nicht zugelassen werden könne.

 

6. Frage von Frau Kinny, Am Alten Bahndamm ?:

 

Ich bin 1994 eingezogen, und man hat mir beim Kauf gesagt, dass das jetzt in Frage stehende Grundstück genau so bebaut werden solle, wie bei mir gegenüber gebaut wurde. Nun würde dieses Gebäude höher und die Aussagen treffen nicht zu, unter denen sie seinerzeit ihre Wohnung gekauft habe.

 

Herr Ullmann wies unmittelbar darauf hin, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes zum damaligen Zeitpunkt absolut eindeutig gewesen seien, andere Aussagen wären dann wohl nicht ganz richtig gewesen.

 

7. Frage von einem Herrn (?), Am Alten Bahndamm 31 – 33, 52072 Aachen:

 

Wenn jetzt für das geplante Objekt eine höhere Bauweise vorgesehen wird, ist dies einerseits städtebaulich keine einheitliche Bebauung mehr, andererseits ist die Straße Tittardsfeld im Bereich des alten Bahndamms nur einseitig bebaut. Für die Bebauung Am Alten Bahndamm habe seinerzeit auch das ökologische Argument der Kaltluftschneise eine große Rolle gespielt. Wenn dies jetzt anders vorgesehen sei, wären doch erheblich städtebauliche Belange zu berücksichtigen und müßten zu einer Versagung führen.

 

Herr Kriesel ging unmittelbar darauf ein, dass es sich hierbei um einen rechtskräftigen Bebauungsplan handele, der eindeutige Festsetzungen beinhalte. Durch diese Regelung ist es, anders als in den Außenbereichen gemäß § 34 Bundesbaugesetz, dass die öffentlichen Belange im Bebauungsplanverfahren geprüft und durch die Rechtskraft des Bebauungsplanes Berücksichtigung gefunden hätten. Weitere öffentliche Belange könnte und würde es dann nicht mehr geben.

 

Frau Bezirksvorsteherin Efes schloß die Einwohnerfragestunde, da keine weiteren Fragen mehr gestellt wurden und rief den TOP ursprünglich N4 auf, der jetzt komplett in den öffentlichen Teil vorgezogen werden konnte.

 

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