16.02.2005 - 3 Bebauung Am Alten Bahndamm in Laurensberg - Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Ullmann erläuterte anhand der Pläne die derzeitige Situation des Hauses 17 – 19, für das im Bebauungsplan eine dreigeschossige Bebauung festgesetzt sei, trotzdem von der Optik her es natürlich wie vier Etagen wirke, wobei das Dachgeschoss kein Vollgeschoss sei. Diese Art der Umsetzung der Festsetzung würde nunmehr auch auf dem Nachbargrundstück verwirklicht, wobei die Festsetzung hier vier Vollgeschosse vorsehe, aber nach der Optik es durch das aufgesetzte Staffelgeschoss wie fünf Etagen wirke.

Er stellte dann anhand der Pläne dar, dass bei der Festsetzung einer 30 %igen Vorgabe der Dachneigung sogar noch eine Rechtsverpflichtung bestanden hätte, das Haus insgesamt höher zu bauen. Von dieser Festsetzung sei eine Befreiung erteilt worden, wodurch insgesamt die Optik des städtebaulichen Erscheinungsbildes deutlich verbessert werde und insgesamt dieses Objekt das Gebäude Am Alten Bahndamm 17 – 19 lediglich um etwas mehr als zwei Meter von der höchsten Dachkante aus gemessen übersteige.

Er erläuterte ausführlich die Inhalte des Bebauungsplanes und die gefundenen Übereinstimmungen zum derzeitig geplanten Bauvorhaben, wobei er anhand der entsprechenden Pläne und Ansichten das Bauvorhaben kurz vorstellte und darauf hinwies, dass alle Bebauungsplanvorgaben exakt eingehalten worden wären.

 

Herr Hein ergänzte als Investor, dass der Abstand zum Nachbargebäude 16 m beträgt und damit deutlich über den Vorgaben des Bebauungsplanes liegt. Es gebe keine schmalseitigen Privilegien des Baus, das heißt, dass die Baufenstergrenzen überschritten würden.

Er wies darauf hin, dass das Baufenster insgesamt nicht ganz ausgefüllt und die Gesamtplanung die Vorgabe nicht bis auf den letzten Quadratmeter ausnutzen würde, was auch dadurch deutlich wird, dass die Staffelgeschossfläche nur ²/3 anstatt der möglichen ¾ Dachfläche in Anspruch nehme.

Für ihn war es verständlich, dass seitens der Nachbarn sicherlich Fragen und Beschwerden kommen würden, von daher habe er auch jetzt den offensiveren Informationsweg unterstützt. Allerdings merkte er darauf an, sollte sich durch eine mögliche Änderung des Bebauungsplanes eine Baumassenreduzierung ergeben, müsse er sicherlich mit Schadenersatzforderungen gegen die Stadt aufwarten, da bereits eine Menge Geld im Vorfeld in dieses Projekt investiert worden sei.

 

Bezirksvertreter Mattes war für die CDU-Fraktion froh, dass aufgrund seines frühzeitigen informellen Hinweises die Angelegenheit jetzt doch komplett im öffentlichen Teil beraten werden könne und dankte der Verwaltung, dass sie dies möglich gemacht habe.

Er wies darauf hin, dass die politischen Gremien in einigen Fällen Probleme mit alten Bebauungsplänen hätte. Heute würde man daher viel stärker die Frage der Firsthöhenbegrenzung regeln.

Im vorliegenden Fall zeige sich aber, dass der Bebauungsplan eindeutig eingehalten würde; er empfand es als beruhigend, dass sich aufgrund der Darstellungen einige Mißverständnisse zerstreuen ließen und wies abschließend darauf hin, dass man froh sei, durch die Befreiung von der Festsetzung der Dachneigung ein nicht solch hohes Bauwerk zu bekommen.

 

Bezirksvertreter Knörzer erinnerte sich für die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ daran, vor einiger Zeit noch vor dem letzten Laurensberger Feuchtbiotop gesessen zu haben. Er empfand es als einigermaßen merkwürdig, dass erst nach der Aufstellung des Bebauungsplanes ein Klimagutachten erstellt worden wäre. Dies würde man heute sicherlich nicht mehr so durchführen. Auch empfand er es als äußerst nachteilig, dass der Baukörper optisch erweitert würde und dadurch ein Klimahemmnis darstelle. Wenn man bis an die absolute Grenze des Baufensters ginge, wäre auch durch die anderen Bauten die Klimaschneise Am Alten Bahndamm schon beeinträchtigt.

 

Bezirksvertreter Hamann-Hensell wies für die SPD-Fraktion darauf hin, dass der Bebauungsplan lange vor der Zeit der jetzigen Bezirksvertretung beschlossen worden sei und jetzt nichts mehr - ohne Schadenersatzansprüche zu provozieren - zu ändern sei. Er folgte Bezirksvertreter Mattes in der inhaltlichen Bewertung, führte aus, dass das Bauvorhaben ebenfalls auch im Planungsausschuss vorgestellt worden ist und regte an, ggf. für mögliche Veränderungen den Architektenbeirat noch zu beteiligen.

 

Auf die Fragen von Bezirksvertreterin Schmitt-Promny und den Bezirksvertretern Clasen, Knörzer, Mattes, Hamann-Hensell gingen Herr Ullmann und Herr Kriesel wie folgt ein:

 

-           Die Rechtsprechung hinsichtlich der Dachneigung und dort, wo das Dach aufsetzt, sei eindeutig. Im vorliegenden Fall müsse das Dach auf das Staffelgeschoss aufgesetzt werden, und bei einer 30°-Neigung würde das Bauwerk erheblich höher als derzeit. Von daher wurde auch zugunsten der Nachbarschaft und der städtebaulichen Gesichtspunkte die Befreiung von der Festsetzung erteilt, so dass einerseits die Firsthöhe um etwa 2,40 m über dem maximalen höchsten Dachpunkt des Nachbargebäudes liegen, andererseits optisch dies zudem noch entscheidend niedriger wirken würde.

-           Die Stadt bzw. die Nachbarn haben keine rechtlichen Möglichkeiten, den Bebauungsplan zu ändern, ohne Schadenersatzansprüche zu provozieren. Die Stadt muss die Genehmigung erteilen, auch deswegen, weil es einen Vertrauensschutz bei einem rechtskräftigen Bebauungsplan für die Investoren gebe, dass nach den festgesetzten Vorgaben auch geplant werden könne.

-           Der 5 m Abstand, die geringste Entfernung zur Bachkante, ist die Ecke des Baukörpers, Balkone befinden sich innerhalb des vorgesehenen Baufensters und überschreiten diese Fläche nicht.

-           Ein Bebauungsplan hat kein Verfallsdatum. Er gilt so lange, wie er nicht in einem förmlichen Aufhebungsverfahren geändert wird.

-           Die dem jetzt geplanten Bauvorhaben gegenüber liegende Seite ist mit einer zweigeschossigen Festsetzung in offener Bauweise vorgesehen, so dass hier nur Einzel- bzw. Doppelhäuser in Fortsetzung der bereits bestehenden Gebäude errichtet werden können.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nahm die Ausführungen einstimmig zur Kenntnis.

 

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