05.07.2011 - 3 Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wib...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Mittels einer Power Point Präsentation berichtet der verantwortliche Wirtschaftsprüfer Herr von der Kluse von der WIBERA               über den Jahresabschluss 2008.

Er hebt insbesondere hervor, dass es in diesem Jahr keine Einschränkung im Prüfvermerk gebe, da eine Freistellungserklärung der Stadt vom 08.10.2010 bezüglich der Verpflichtungen aus Pensionen für Beamte in voller Höhe gegen Zahlung einer Umlage vorliege.

Die Bilanzierung erfolge im Abschluss der Stadt Aachen.

 

Ratsfrau Dr. Wolf fragt für die SPD – Fraktion, wie es zu einer solch hohen Erstattung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft gekommen sei?

 

Hierzu antwortet der Betriebsleiter, Herr Narloch direkt, dass eine Überprüfung der bei der Berufsgenossenschaft gemeldeten Beschäftigen ergeben habe, dass diese Anzahl nicht mit der Anzahl der tatsächlich Beschäftigten übereinstimme. Nach erfolgtem Abgleich der Zahlen mit der Berufsgenossenschaft hat diese die Überzahlung von Beiträgen anerkannt und die zuviel geleisteten Beiträge erstattet.

Der Bericht über den Jahresabschluss 2008 ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Beschluss:

1.              Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2008 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:

 

Bilanzsumme                             26.505.319,21              Euro

Jahresgewinn                                 844.323,22              Euro

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.

Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NW. Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der               Originalniederschrift beigefügt.

 

Der Jahresgewinn von 844.323,22 Euro ist vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse zunächst der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen.

Die Entscheidung über die weitere Verwendung der allgemeinen Rücklage erfolgt im Benehmen mit Dezernat II gesondert.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage