05.07.2011 - 4 Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wib...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 05.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Mittels einer Power Point Präsentation berichtet der verantwortliche Wirtschaftsprüfer Herr von der Kluse von der WIBERA über den Jahresabschluss 2009.
Auch für diesen Jahresabschluss wird ein uneingeschränktes Testat erteilt. Herr von der Kluse weist insbesondere auf Neuheiten bei den Prüfungsschwerpunkten durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( BilMoG ) hin.
Demnach sind Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen / Unternehmen auszuweisen, diese sei der Aachener Stadtbetrieb nicht eingegangen, dass Prüferhonorar sei nun im Prüfbericht auszuweisen und außerbilanzielle Geschäfte ( ausgegliedert in Zweckgesellschaften ) seien ebenfalls anzugeben. Auch dies träfe auf den Aachener Stadtbetrieb nicht zu.
Der Bericht über den Jahresabschluss 2009 ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Vorsitzende des Betriebsausschusses dankt Herrn von der Kluse für die ausführlichen Berichte.
Ratsherr Corsten dankt Herrn von der Kluse ebenfalls für die vorgelegten Jahresabschlüsse mit den durchaus positiven Ergebnissen. Ebenso spricht er den Mitarbeiter/innen des Aachener Stadtbetriebes für die hierfür geleistete gute Arbeit.
So wie er die Überschussergebnisse lese, handele es sich überwiegend um Beträge, die den Gebührenhaushalten gut zu schreiben seien. Von daher müsse die Verwaltung dafür Sorge tragen, dass diese Beträge auch den entsprechenden Gebührenausgleichsrücklagen zugeführt würden. Er bittet die Finanzverwaltung um eine Rücklagenübersicht für die Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhof, beginnend mit dem Jahre 2008, die der Niederschrift beigefügt werden könne. Diese Übersicht sei erforderlich, damit die Politik in die Lage versetzt werde, für die Gebührenpflichtigen die richtigen Entscheidungen treffen zu können.
Frau Stadtkämmerin Grehling antwortet hierzu direkt, dass anhand der ersten erstellten Eröffnungsbilanz erst im Oktober d.J. nur Zwischenstände bekannt geben könne, weil derzeit das Gemeindeprüfungsamt dabei sei, die Bilanz zu prüfen.
Den Rücklagenbestand zum 31.12.2007 könne sie gesichert angeben, die Bestände zum 31.12.2008 und 31.12.2009 seien jedoch lediglich vorläufig.
Die Rücklagenübersicht werde dem Protokoll wunschgemäß unter der Prämisse der Vorläufigkeit ab 2008 beigefügt. ( s.u.)
Sonderposten für den Gebührenausgleich lt. FB 20 vom 27.04.2011 |
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| Ergebnis | vorläufig | vorläufig | Prognose | Prognose |
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| 01.01.2008 | 31.12.2008 | 31.12.2009 | 31.12.2010 | 31.12.2011 |
Abfall |
| 5.273.014,96 | 4.781.192,80 | 4.455.482,26 | 2.696.281,99 | 2.144.248,49 |
Straße |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 43.736,27 | 43.736,27 |
Friedhof |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass sich gerade die Gebührenhaushalte unterjährig sowohl mit Zu-, als auch Abgängen entwickeln.
Ratsherr Corsten erklärt weiter, dass er aus den Beschlussvorschlägen nur die bereinigte Überschusssumme ersehe. Seiner Meinung nach würden die Überschüsse in den Gebührensparten aber durchaus höher sein.
Herr Betriebsleiter Narloch erläutert, dass der Wirtschaftsplan des Stadtbetriebes kein Gebührenhaushalt sei. Aus dem Wirtschaftsplan könne man demzufolge auch nicht ablesen, welche Gebühren gezahlt wurden. Aus dem Wirtschaftsplan sei nur der Zuschuss der Stadt z.B. für die Aufgabe Abfallwirtschaft zu ersehen und die getätigten Ausgaben für die Erledigung der Aufgabe Abfallwirtschaft.
Sind die Ausgaben geringer als der Zuschuss der Stadt gäbe es eine Rücklage. Diese allgemeine Rücklage aufzulösen sei Aufgabe des Dezernates II.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2009 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:
Bilanzsumme 26.387.895,49 Euro
Jahresgewinn 529.008,08 Euro
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.
Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NW. Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Der Jahresgewinn von 529.008,08 Euro ist vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse zunächst der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen.
Die Entscheidung über die weitere Verwendung der allgemeinen Rücklage erfolgt im Benehmen mit Dezernat II gesondert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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