21.07.2011 - 10 Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 683 - Süst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Rau nimmt wegen Befangenheit nicht an der Beratung dieses TOP teil.

 

Ohne Aussprache ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt für eine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 683 - Süsterfeld - zur Sicherung städtebaulicher Ziele die Einleitung des Aufhebungsverfahrens  gemäß § 2 Abs.1 und 4 BauGB für den Planbereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahnlinie im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Er beschließt weiterhin die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates, Ziffer III, 1 und 2.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage