21.07.2011 - 13 I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Braba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne Wortmeldung fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss genehmigt die nachfolgende, von Herrn Oberbürgermeister Philipp und dem Vorsitzenden Herrn Baal am 21.06.2011 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW treffen die Unterzeichner als Oberbürgermeister, als Vorsitzender des Planungsausschusses und als Mitglied des Planungsausschusses folgende Entscheidung:

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße - im Stadt­bezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und Oppenhoffallee.

Städtebauliche Ziele:

1.Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o. g. Bereich.

2.Gewährleistung der im Bebauungsplan Nr. 845 vorgesehenen Mischung von Klein- und familiengerechten Wohnungen entsprechend der umliegenden Bebauung

 

Des weiteren nimmt der Planungsausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße - wie folgt zu ergänzen:

-Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ist in Wohngebäuden maximal 1 Wohnung je angefangene 140 m² Grundstücksfläche zulässig.

und diese I. Änderung des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus zu legen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage