21.07.2011 - 14 Bebauungsplan Nr. 918 - Eupener Straße / Salier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zunächst berichtet Herr Kriesel über die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sei bei einer Enthaltung angenommen worden. Allerdings sei die Frage gestellt worden, wie mit den Denkmälern umgegangen werden solle.

 

Frau Krücken stellt das 1925 erbaute Denkmal Giselastraße 1 vor, auch im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit der rückwärtigen Seite und der Gartenanlagen, die von einer Bebauung aus Sicht des Denkmalschutzes freigehalten werden sollten. Außerdem erläutert sie die vom Eigentümer geplanten baulichen Änderungen.

 

Frau Schlick sieht Probleme bei der Änderung der Freitreppe und Mauer aus Sicht des Denkmalschutzes. An die Verwaltung richtet sie die Frage, ob für dieses Grundstück die Erhaltung der Kaltluftschneise nach dem Klimagutachten Aachen 2000 als Begründung angeführt werden kann, eine Bebauung nicht zuzulassen.

 

Herr Kriesel beantwortet die Frage dahingehend, dass eine Bebauung denkbar sei. Auswirkungen auf die Klimasituation seien hier nicht zu erwarten, zumal auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine umfangreiche Bebauung vorhanden sei. Ein Eingriff ins Eigentum Dritter lasse sich also daraus nicht ableiten. 

 

Nach weiteren Wortmeldungen der Frau Krücken und des Herrn Dr. Vossen erklärt Herr Fauck, es werde hiermit noch kein Baurecht geschaffen, wichtig sei es aber, den Beschluss zur Offenlage heute zu fassen, da man sonst die Genehmigung erteilen müsse. 

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 918 - Eupener Straße / Salierallee - in der vorgelegten Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage