21.07.2011 - 8 Einrichtung einer Schulsozialarbeiterstelle an ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 21.07.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Ergänzend zur Vorlage erläutert Herr Drescher nochmals, dass die Einrichtung einer Schulsozialarbeiterstelle als sinnvoll erachtet wird. Der Antrag der kommissarischen Schulleitung der 4. Gesamtschule ist diesbezüglich begründet und sehr detailliert.
Herr Steins bittet für CDU und Grüne darum, den Beschlussvorschlag um einen Punkt 3 zu ergänzen: Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Konzept mit Kriterien zu erarbeiten, mit dem die Versorgung der Aachener Schulen mit Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ab dem nächsten Schuljahr mit entsprechenden Arbeitsverträgen zunächst für die kommenden drei Schuljahre gesichert werden kann. Zur Finanzierung sind die der Stadt zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vorzusehen und auszuschöpfen.
Für die FDP-Fraktion stimmt Frau Haveneth der Beschlussergänzung zu, für die Fraktion Die Linke Herr Fischer. Herr Dopatka bittet für die SPD-Fraktion darum, eine Mitbetreuung auch für die David-Hansemann-Realschule vorzusehen, um den Übergang besser zu gestalten.
Beschluss:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, unter Inanspruchnahme der zweckgebundenen bereitgestellten Bundesmittel dem Schulstandort Sandkaulstraße eine Fachkraft für die Schulsozialarbeit bereitzustellen.
2. Der Schulausschuss empfiehlt dem Personal- und Verwaltungsausschuss die Einrichtung einer Stelle Schulsozialarbeit unter Inanspruchnahme der zweckgebundenen bereitgestellten Bundesmittel.
3. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Konzept mit Kriterien zu entwickeln, mit dem die Versorgung der Aachener Schulen mit Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ab dem nächsten Schuljahr mit entsprechenden Arbeitsverträgen zunächst für die kommenden drei Schuljahre gesichert werden kann. Zur Finanzierung sind die der Stadt zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vorzusehen und auszuschöpfen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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157,9 kB
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