20.07.2011 - 13 I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Braba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 20.07.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksbürgermeister Herrn Ferrari und Herrn März am 21.06.2011 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksbürgermeister und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und Oppenhoffallee zu beschließen.
Städtebauliche Ziele:
1. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
2. Gewährleistung der im Bebauungsplan Nr. 845 vorgesehenen Mischung von Klein- und familiengerechten Wohnungen entsprechend der umliegenden Bebauung
Des Weiteren nimmt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße - wie folgt zu ergänzen:
- Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ist in Wohngebäuden maximal 1 Wohnung je angefangene 140 m² Grundstücksfläche zulässig.
und diese I. Änderung des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus zu legen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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