20.07.2011 - 13 I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Braba...

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Beratung

Frau Conradt spricht sich dafür aus, die Anzahl der Wohneinheiten zu begrenzen und sicherzustellen, dass eine Begrenzung auf 60 Wohnungen erfolgt.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksbürgermeister Herrn Ferrari und Herrn März am 21.06.2011 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksbürgermeister und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße - im Stadt­bezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und Oppenhoffallee zu beschließen.

Städtebauliche Ziele:

1. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

2. Gewährleistung der im Bebauungsplan Nr. 845 vorgesehenen Mischung von Klein- und familiengerechten Wohnungen entsprechend der umliegenden Bebauung

 

 

Des Weiteren nimmt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße - wie folgt zu ergänzen:

- Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ist in Wohngebäuden maximal 1 Wohnung je angefangene 140 m² Grundstücksfläche zulässig.

und diese I. Änderung des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus zu legen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage