20.07.2011 - 14 Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 im Sta...

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Beratung

 

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Beschluss:

 

Ohne Aussprache nimmt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Fluchtlinienplan Nr. 374 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 1 Abs. 8 BauGB  sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage