14.09.2011 - 10 Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Helg stellt als Vorsitzender der FDP-Fraktion klar, dass diese der Satzung über die Veränderungssperre nicht zustimmen werde. Das OVG Münster habe die dieser Änderung zugrunde liegende Satzung 894 N im Wege eines Normenkontrollverfahrens für ungültig erklärt. Ein neues Bebauungsplanverfahren anzugehen, sei zwar formell richtig, allerdings werde dem Kläger in dieser Sache sein erstrittenes Recht wieder genommen. Dies komme einer Revanche der Verwaltung gleich, der die FDP-Fraktion nicht zustimmen werde.

 

Beigeordnete Nacken widerspricht dem Vorwurf einer Revanche und erklärt, dass die Veränderungssperre nicht dazu diene, dem Kläger sein Recht zu nehmen, sondern dazu, das Bebauungsplanverfahren sauber durchzuführen. Dies sei gängig praktiziertes Verfahren zur Aufstellung neuer Bebauungspläne in vielen Bereichen im Südviertel der Stadt.

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei drei Gegenstimmen mehrheitlich gem. § 14 Abs.1 und § 16 Abs. 1BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 309, Flur 35, Gemarkung Aachen im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

 

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Anlagen zur Vorlage