14.09.2011 - 10 Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 14.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Helg stellt als Vorsitzender der FDP-Fraktion klar, dass diese der Satzung über die Veränderungssperre nicht zustimmen werde. Das OVG Münster habe die dieser Änderung zugrunde liegende Satzung 894 N im Wege eines Normenkontrollverfahrens für ungültig erklärt. Ein neues Bebauungsplanverfahren anzugehen, sei zwar formell richtig, allerdings werde dem Kläger in dieser Sache sein erstrittenes Recht wieder genommen. Dies komme einer Revanche der Verwaltung gleich, der die FDP-Fraktion nicht zustimmen werde.
Beigeordnete Nacken widerspricht dem Vorwurf einer Revanche und erklärt, dass die Veränderungssperre nicht dazu diene, dem Kläger sein Recht zu nehmen, sondern dazu, das Bebauungsplanverfahren sauber durchzuführen. Dies sei gängig praktiziertes Verfahren zur Aufstellung neuer Bebauungspläne in vielen Bereichen im Südviertel der Stadt.
Anlagen zur Vorlage
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