29.09.2011 - 10 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

 Berichterstattung zum elektronischen Behindertenleitsystem

 

Das von 2 Schülern in Koblenz  entwickelte Leitsystem „Navibil“  für mobilitätseingeschränkte Menschen hat wegen fehlender Nachfrage keine Marktreife erlangt und wurde nicht mehr fortentwickelt.

Der Kreis Soest arbeitet an der Entwicklung eines satellitengestützten Navigationssystems (NAV4Blind) für  sehbehinderte und blinde Menschen. Voraussichtlich bis Ende 2011 soll die Entwicklung abgeschlossen sein. Das System soll dann der Öffentlichkeit vorgestellt werden. 

Nach der Vorstellung von NAV4Blind wird die Verwaltung über das Ergebnis und über die Einsatzmöglichkeiten in Aachen berichten.

 

Für die Stadt Aachen wäre es sinnvoll, ein Leitsystem zu installieren, das für sehbehinderte und blinde Menschen, für mobilitätseingeschränkte Menschen und auch für Touristen nutzbar ist.      

 

 

Konzept für seniorengerechte Sitzgelegenheiten in Aachen

 

Sachstandbericht zum Ratsantrag „Konzept für seniorengerechte Sitzgelegenheiten in Aachen“:

 

FB 50/120 ist derzeit dabei, die Sitzgelegenheiten zu erfassen und auf Eignung zu prüfen. Dies ist mit einem hohen Aufwand verbunden, da die Sitzgelegenheiten im Straßenbereich bisher nicht erfasst sind. 

Des Weiteren müssen  auch die erfassten Sitzgelegenheiten in Grünanlagen und auf Spielplätzen überprüft werden.

 

Das Fazit der bisherigen Überprüfung lautet: Im Innenstadtbereich gibt es ein großes Angebot an Sitzgelegenheiten. Viele dieser Sitzgelegenheiten entsprechen jedoch nicht den Erfordernissen für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen (z.B. fehlende Rücken- bzw. Armlehnen).    

 

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder nach §§ 2 und 3 AsylbLG

 

Aufgrund des vom Land eingerichteten Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ sowie Mittelbereitstellung durch den Nele und Hanns Bittmann e. V. kann die Stadt Aachen auch leistungsberechtigten Kindern nach § 3 AsylbLG bzw. Kindern von Leistungsempfängern nach § 3 AsylbLG, für die kein Leistungsanspruch nach den entsprechenden Rechtsvorschriften für Bildung und Teilhabe nach dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (insbes. § 28 Abs. 6 SGB II, § 34 Abs. 6 SGB XII sowie § 6b BKGG) besteht, diesen entsprechende Leistungen gewähren.

 

Mit Schreiben vom  27.07.2011 wurden alle Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG (§ 2 und § 3) mit einem Infoschreiben über ihre Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe aufgeklärt. Mit Schreiben vom  01.09.2011 wurden die Empfänger von Leistungen nach § 3 AsylbLG nochmals auf die Möglichkeit der Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung hingewiesen. Die Sozialarbeiter in den städt. Übergangswohnheimen wurden über die Ansprüche informiert und haben die Eltern  bei der Antragstellung unterstützt.

 

Inzwischen liegen 132 Anträge von Empfängern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor. Insgesamt werden 270 Kinder von 0 bis 18 bei FB 50 betreut. Ca. 50 % haben einen Antrag gestellt. Die Quote liegt somit deutlich über der Antragsquote beim SGB II von 25 bis 30 %. 

 

 

Sozialticket / Förderung des Landes

 

Der AVV ist vom Zweckverband beauftragt, den Landeszuschuss zu beantragen. Die Verhandlungen des AVV mit dem Land laufen bereits seit einigen Wochen und zielen auf eine Absenkung der monatlichen Kosten um 2 € und eine Aufhebung der 9 –Uhr-Grenze ab.  Der Abschluss der Verhandlungen wird für Mitte / Ende November erwartet.

 

 

Anfrage zur Teilnahme von Politikern an den Stadteilkonferenzen

 

Durch Herrn Dr. Köster  wurde in den Stadteilkonferenzen die Anfrage der Politik eingebracht, sich an der Stadtteilarbeit beteiligen zu wollen und an den Stadtteilkonferenzen teilzunehmen.

Die Anfrage hat ergeben, dass grundsätzlich keine direkte Teilnahme der Politiker an den Konferenzen erwünscht ist. Alle Stadtteilkonferenzen sind jedoch an einer guten Kooperation mit der Politik interessiert. Die Protokolle der Sitzungen werden den Politikern zugänglich gemacht. Falls erforderlich, sollen die Politiker gezielt zu politisch relevanten Themen sowie einmal jährlich zu einem Jahresempfang eingeladen werden.

 

 

„Aktionstage Sucht“

Bezüglich der Suchtpräventionstage „Alkoholkonsum bei Jugendlichen “

 

Von den kirchlichen und freien Einrichtungen wurden dem FB 45 bislang keine konkreten Vorhaben gemeldet. Wenige Jugendfreizeiteinrichtungen haben sich für dieses Projekt angemeldet. Gleichwohl führen verschiedene Einrichtungen Aktionstage zu diesem Thema durch. Dabei liegen die Schwerpunkte im Bereich Bewegung und Ernährung. Die Gefahren des Konsums von Suchtmitteln jeglicher Art werden in der laufenden Arbeit immer wieder thematisiert. Das städt. Kinder- und Jugendhilfezentrum Talstraße hat sich mit dem Titel „In der Bewegung liegt die Kraft - lass die Sucht nicht an die Macht“ zur Teilnahme an diesem Projekt angemeldet.

 

 

Stand der Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen der Bundesagentur für Arbeit (BA)

 

Die Agentur für Arbeit Aachen und Düren werden in einer neuen Agentur für Arbeit aufgehen, deren örtlicher Zuständigkeitsbereich wird die bisherigen beiden Agenturbezirke umfassen. Über den Sitz und die neue Bezeichnung der Agentur wird noch entschieden.

 

In jedem Fall bleiben die bisherigen Standorte und Ansprechpartner für persönliche Beratungen der Kunden vor Ort. Persönliche Serviceleistungen werden weiterhin lokal angeboten. Lediglich in der Führungsstruktur soll eine Veränderung erfolgen.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2413&TOLFDNR=47279&selfaction=print