20.09.2011 - 8 Bodenfunktionskarte für die Stadt Aachen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

Einleitend wies für die Verwaltung Herr Hilgers darauf hin, dass Boden als Umweltmedium bislang kaum betrachtet worden sei. Insbesondere der nachsorgende Bodenschutz im Zusammenhang mit der Beseitigung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten sei bisher ins Bewusstsein gerückt worden. Zwischenzeitlich gewinne jedoch der vorsorgende Bodenschutz zunehmend an Bedeutung.

Mit der Bodenfunktionskarte liege für dieses Aufgabenfeld jetzt eine wichtige Arbeitsgrundlage vor.

 

Frau Dr. Frey-Wehrmann stellte im Folgenden dem Ausschuss die wesentlichen Funktionen und Inhalte der Bodenfunktionskarte vor. Ausgehend von der Feststellung, dass Boden grundsätzlich schutzwürdig und vor allem nicht vermehrbar sei, sowie unter Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen ging Sie zunächst auf die grundlegenden Bodenfunktionen ein. Hierbei nannte sie an erster Stelle  die Archivfunktion, die besonders bei Sandböden mit einer Mächtigkeit von mehr als einem Meter ausgeprägt sei. Da Böden mit dieser Funktion einzigartig und unersetzbar seien, wären sie grundsätzlich der höchsten Schutzwürdigkeitsklasse zuzuordnen. Etwa 3,2 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen würden derartige  Archivfunktionen aufweisen.

 

Eine weitere Funktion sei das Biotopentwicklungspotenzial. Derartige Böden würden gute Voraussetzungen für die Entwicklung potenziell wertvoller Biotope mitbringen und seien auf ca. 24 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Aachen zu finden. Schließlich nannte sie noch die Funktion Naturhaushalt, die sich auf die natürliche Bodenfruchtbarkeit, das Wasserspeichervermögen sowie die Filter- und Pufferfunktion von Böden bezöge. Diese Funktion wäre rd. 60 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen zuzuordnen. Somit ergäbe sich, dass rd. 88 % dieser Flächen als schutzwürdig bis besonders schutzwürdig einzustufen seien. Frau Dr. Frey-Wehrmann erläuterte, dass die Grundlage für die Klassifizierung Fachbeiträge des Geologischen Dienstes seien und die Bodenfunktionskarte insgesamt Aussagekraft für planerische Fragen hätte.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Schmitz, warum nicht auch Waldflächen kartiert worden seien, führte Frau Dr. Frey-Wehrmann aus, dass der Abteilung Gemeindeforstamt im Fachbereich Umwelt inzwischen auch Bodenkartierungen der Flächen im Aachener Wald sowie im Münsterwald zur Verfügung stünden. Diese seien bislang in die digitale Karte noch nicht eingearbeitet worden. Auf Nachfrage von Ratsherrn Krenkel wies sie darauf hin, dass die Karte im Internet noch nicht abrufbar sei.

 

Abschließend unterstrich Herr Hilgers, dass die Belange des Bodens relevant z.B. in allen raumwirksamen Planungen seien. Daher würden sie in die jeweiligen Umweltberichte einfließen und seien insoweit im Rahmen des planerischen Abwägungsprozesses zu berücksichtigen, anderenfalls könne die Abwägung rechtswidrig sein. Auf der vorliegenden Kartengrundlage sei es nunmehr möglich, die Bodenbelange nicht mehr nur nach quantitativen, sondern auch nach qualitativen Gesichtspunkten einzubringen. Damit erhielten sie auch eine Relevanz für die Berechnung des notwendigen Ausgleiches. Als Ausblick informierte Herr Hilgers, dass nunmehr ein Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden erstellt werde, der zu einer größtmöglichen Transparenz für alle an Planungsvorhaben beteiligten Akteure beitragen solle.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Schmitz, ob mögliche Wechselwirkungen mit anderen Umweltmedien wie z.B. Landschaft bei der Bewertung berücksichtigt würden, wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass durch das Einbringen des Bodenbelanges in den Umweltbericht der Zusammenhang mit den anderen relevanten Medien sichergestellt werde. Herr Hilgers wies ergänzend darauf hin, dass man sich grundsätzlich die Frage stellen müsse, wie künftig mit dem Verbrauch von Boden umgegangen werde. Alleine durch die Umsetzung von Kompensationen ließe sich eine Nachhaltigkeit beim Bodenverbrauch nicht gewährleisten. Diesem Gedanke schloss sich auch Ratsherr Corsten an. Ergänzend wies dieser darauf hin, dass die Wertigkeit eines Bodens in Abhängigkeit davon zu sehen sei, wozu er letztlich benötigt würde.

Nach Abschluss der Diskussion fasste der Umweltausschuss einstimmig den Beschluss:

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage