20.09.2011 - 5 Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aa...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Einleitend wies die Ausschussvorsitzende darauf hin, dass die folgenden drei Tagesordnungspunkte jeweils einen Aspekt zur Windkraftnutzung in Aachen beinhalten würden. Sie wies darauf hin, dass die Fraktionen relativ wenig Zeit gehabt hätten, sich ausführlich mit den unfangreichen Gutachten zu beschäftigen. Daher habe man sich darauf verständigt, in dieser Sitzung durch die Gutachter die jeweiligen Inhalte vorstellen zu lassen und sich zu informieren. Da ohnehin keine Beschlussfassung vorgesehen sei und noch nicht alle Informationen, die für eine abschließende Beratung vorliegen müssten, zur Verfügung stünden, werde man in dieser Sitzung auf eine Diskussion der Vorlagen verzichten.

 

Für die Verwaltung wies Herr Meiners darauf hin, dass eine kurzfristige Anpassung der Landschaftsbildanalyse erforderlich geworden sei, nachdem nach der Veröffentlichung durch einen sachkundigen Bürger ein Fehler festgestellt worden sei. Bei der Betrachtung der Auswirkungen sei irrtümlich die pflichtige rote Markierung der Rotorblätter unberücksichtigt geblieben. Dieser Mangel sei kurzfristig behoben und das Gutachten entsprechend angepasst worden. Die korrigierte Fassung des Gutachtens werde kurzfristig den Fraktionen und im Internet bereitgestellt.

 

Sodann begrüßte die Vorsitzende Herrn Piotrowski vom Ingenieur- und Planungsbüro Lage GbR, der im Folgenden die wesentlichen Punkte des Gutachtens vorstellte. Zunächst ging er auf die angewandte Methodik ein. Hier habe man sich an die Methodik von Nohl angelehnt. Danach würden die zu untersuchenden Betrachtungsräume nach den Kriterien Naturnähe, Vielfalt, Eigenart und Erholungseignung untersucht. Es stehe eine zehnstufige Bewertungsskala zur Verfügung. Hier verwies er auf das grundsätzliche Problem, dass diese Bewertung von Landschaftsbildern stets emotionalen Komponenten unterliege. Persönliche Empfindungen wie Heimatgefühl, der Wunsch nach Ruhe oder nach Aktivitäten sowie persönliche Interessen würden die Wahrnehmung beeinflussen. In Anlehnung an die gewählte Methode wurde eine standardisierte Bewertung durchgeführt, deren Ergebnisse er kurz darstellte.

 

Ein weiterer Schritt sei die Sichtbarkeitsanalyse, deren Datengrundlage er zunächst darstellte. Als Ergebnis stellte Herr Piotrowski dar, dass im südlichen Betrachtungsraum im Umkreis von 10 Kilometern die Anlagen lediglich auf 15 % der Flächen sichtbar seien. Anders stelle sich die Situation im Norden dar, da hier weniger Wald und eher landwirtschaftliche Flächen anzutreffen seien. Hier läge in den einzelnen Teilabschnitten der Anteil der Flächen, auf denen man die Anlage sehe, zwischen 27 % und 32 %. Herr Piotrowski wies jedoch darauf hin, dass auf ca. 80 % der Sichtbarkeitsflächen bereits jetzt die bestehenden Anlagen zu sehen seien.

 

Herr Piotrowski führte aus, dass die Sichtbarkeit einer Anlage nicht gleichbedeutend mit einer Beeinträchtigung sei. Die Intensität der Auswirkungen sei hingegen von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z.B. dem ästhetischen Wert und dem Erholungswert der Landschaft, der Dominanz des Baukörpers im Betrachtungsbild aber auch der vorhandenen Störungen.

 

Um die Auswirkungen der geplanten Anlagen zu beurteilen, habe man verschiedene Kriterien angelegt, wie z.B. den Abstand der Anlagen zum Betrachter, den Einfluss der Witterung, die Anzahl und die Höhe der Anlagen, die Bewegung der Rotoren, die Farbgebung und Befeuerung sowie eine Reihe weiterer Kriterien. Die Auswirkungen dieser Faktoren verdeutlichte Herr Piotrowski an verschiedenen Fotosimulationen. Hinsichtlich der Höhe der Anlagen ging er darauf ein, dass in Veröffentlichungen häufig die Höhe einer Anlage mit der Höhe eines bekannten Bauwerks verglichen werde. Vor Ort sei dieser Vergleich jedoch irrelevant, weil da das verglichene Bauwerk eben nicht als Vergleichsmaßstab zur Verfügung stehe. Auch ging er auf die Auswirkungen der Farbgebung, insbesondere die rote Markierung der Rotoren ein. Diese falle allenfalls in einem Betrachtungsraum von weniger als 5 Kilometern und bei guter Witterung zusätzlich auf. Bei größeren Abständen oder schlechten Wetterverhältnissen seien diese Markierungen allenfalls minimal erkennbar. Hinsichtlich der nächtlichen Befeuerung wies er darauf hin, dass diese im südlichen Betrachtungsraum neue Lichtquellen darstellen würde, während in den nördlichen Teilräumen bereits viele andere Lichtquellen vorhanden seien und daher die zusätzlichen Lichtquellen weniger als störend empfunden würden.

 

Abschließend gab Herr Piotrowski einen Überblick über die Kompensationsermittlung, die ebenfalls nach der Methodik Nohl erfolgt sei. Er wies darauf hin, dass sich im Rahmen der Nachbesserung durch die Berücksichtigung der Farbgebung etwas höhere Kompensationswerte ergeben hätten. Im Ergebnis stellte er jedoch fest, dass aus gutachterlicher Sicht die geplanten Windenergieanlagen in allen vier Teilbereichen hinsichtlich ihres Einflusses auf das Landschaftsbild gutachterlich vertretbar seien.

 

 

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Beschluss:

 

Nachdem die Vorsitzende sich für den Vortrag bei Herrn Piotrowski bedankt hatte, nahm der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz das Gutachten zur Landschaftsbildanalyse einvernehmlich zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage