20.09.2011 - 6 Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 20.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Zu Beginn begrüßte die Vorsitzende Herrn Dipl.-Biologen Kern vom Büro pro terra, Büro für Vegetationskunde, Tier- und Landschaftsökologie, das mit der Erstellung des Gutachtens bezüglich des Artenschutzes für den geplanten Windpark im Münsterwald beauftragt war.
Herr Kern stellte in seinem Vortrag ausführlich die angewandte Methodik und die Ergebnisse seiner Untersuchungen dar. Diese hätten im Verlauf einer Periode beginnend im Frühsommer 2010 bis zum Sommer 2011 stattgefunden. Schwerpunktmäßig habe man sich auf Fledermäuse und Vögel konzentriert, aber auch Untersuchungen zu Haselmaus und Wildkatze als Einzelarten angestellt.
Räumlich habe man sich an den geplanten Anlagenstandorten orientiert. Hinsichtlich der Fledermäuse seien dabei neben mobilen Detektorerfassungen auch stationäre Horchboxen zum Einsatz gekommen, deren Einsatz auch im dichten Waldbestand möglich ist. Zudem habe man auch Horchboxen mittels Ballon in einhundert Meter Höhe und in Baumhöhlen eingesetzt, sowie Netzfänge durchgeführt, um sozialökologische Faktoren untersuchen zu können. Somit habe man sowohl stationäre als auch ziehende Arten erfassen können. Im Ergebnis fasste Herr Kern zusammen, dass mit acht erfassten Fledermausarten nur ein mäßiger Artenreichtum angetroffen worden sei und das Untersuchungsgebiet nur eine mittelmäßige Nutzung durch Fledermäuse aufweise.
Im Hinblick auf die Vögel habe man ebenfalls nur ein mäßiges Artenspektrum angetroffen: Es konnten insgesamt 47 Vogelarten beobachtet werden, darunter nur wenige so genannte bessere Arten. Auch im Hinblick auf die Zugvögel habe sich ergeben, dass das untersuchte Gebiet keine größere Bedeutung aufweise. Abschließend wies Herr Kern darauf hin, dass im Hinblick auf die zu untersuchenden artenschutzrechtlich relevanten Aspekte das Gutachten einige Vermeidungsmaßnahmen nenne, bei deren Beachtung bzw. Umsetzung für keine der angetroffenen Arten die Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu erwarten sei. Daher sei auch nicht die Notwendigkeit erkennbar, nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz eine Ausnahmeregelung beantragen zu müssen. Zum Abschluss seines Vortrages bedankte sich die Vorsitzende bei Herrn Kern.
Anlagen zur Vorlage
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