20.09.2011 - 9 LKW-Führungskonzept;Integrierte Straßenbewertun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Sowohl Ratsfrau Lürken als auch Ratsherr Demmer wiesen darauf hin, dass die in den Verschneidungstabellen angegebenen Werte nicht ohne weiteres nachvollziehbar seien, so dass nicht deutlich geworden sei, wie es zu der dort angegebenen Gewichtung gekommen sei. Für die Verwaltung erläuterte Herr Meiners, dass man versucht habe, in die Berechnung nicht nur die Verkehrsmenge sondern auch die Schutzwürdigkeit des jeweiligen Gebietes mit einzuberechnen. Man habe mehrere Rechenvarianten versucht, um ein Gefühl für die richtige Methode zu bekommen. Dabei habe sich herausgestellt, dass trotz unterschiedlicher Varianten grundsätzlich ein vergleichbares Bild hinsichtlich der Prioritätenliste entstanden sei. Er räumte jedoch ein, dass die Intensität der Bürgerreaktionen nicht immer identisch mit den ermittelten Prioritäten sei. Es sei klar, dass die Methode insgesamt einen Kompromiss darstelle, dem der Mobilitätsausschuss jedoch bereits zugestimmt habe.

 

Frau Nacken verwies auf das grundsätzliche Problem, subjektives Empfinden rechnerisch nachvollziehbar zu machen. Als Beispiel nannte sie die Proteste der Anwohner in der St.-Vither-Straße. Diese seien heftig und nachvollziehbar, dennoch gäbe es im Stadtgebiet prioritärere Bereiche. Weiterhin teilte sie mit, dass ein LKW-Führungskonzept unter Umständen doch in Betracht käme. Nach einer völligen Ablehnung vor noch eineinhalb Jahren gäbe es nun ein Pilotprojekt  des Landesbetriebes NRW.

 

Ratsherr Blum verwies auf den bestehenden Konsens, in Aachen nach Möglichkeit die Einrichtung von Umweltzonen zu vermeiden. Hierzu könne das LKW-Führungskonzept ein wichtiger Baustein sein. In Bezug auf die Prioritätenliste drückte er die Hoffnung aus, dass diese flexibel gehandhabt werde, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können.

 

Ratsfrau Dr. Wolf verwies auf ein aktuelles Urteil, in dem die Stadt Aachen Bürgern unterlegen sei, die wegen der Lärm- und Luftbelastung in der St.-Vither-Straße geklagt hätten. Hierzu erläuterte Frau Nacken, dass das Urteil insbesondere verlange, dass die Luftbelastungen vor Ort konkret gemessen werden müssten und nicht nur rechnerisch ermittelt werden dürften. Damit sein keine Aussage über die Belastung als solche getroffen worden. Ergänzend erläuterte Herr Meiners, dass die Forderung insofern kaum nachvollziehbar sei, da nach anerkannten Regeln der Technik eine rechnerische Übertragbarkeit vorhandener Messwerte auf das Gebiet um die St.-Vither-Straße möglich sei. Es werde daher geprüft, ob die Stadt gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen solle.

 

Zum Schluss vertrat Ratsherr Demmer die Auffassung, dass es für die Diskussion nach außen sinnvoll sei, deutlich zu machen, dass die in der Vorlage enthaltenen Zahlen und Tabellen nicht absolut zu sehen seien, sondern als Anhaltspunkte grundsätzliche Werkzeuge für eine Priorisierung darstellen würden.

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die vorgestellte Methode der Straßenraumbewertung im Rahmen des Lkw-Führungskonzeptes zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage der Ergebnisse der Straßenraumbewertung für die Straßen mit der höchsten Priorisierung konkrete Maßnahmen auszuarbeiten. Die Ergebnisse der vorliegenden Straßenraumbewertung werden verwendet, um ein Vorrangnetz für Lkw zu erarbeiten und einen speziellen Lkw-Stadtplan zu erstellen. Sie dienen weiterhin als Grundlage für Strategien und Maßnahmen im Rahmen der Arbeiten zur Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage