20.09.2011 - 7 Satzung und Richtlinien für Kindertagespflege i...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

Frau Braun-Kurzmann verläßt das Plenum und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Frau Pautsch aus der Abteilung Kindertagesstätten und OGS stellt den Satzungsentwurf vor.

Frau Scheidt begrüßt für die Fraktion „Die Grünen“ den Satzungsentwurf. Erfahrungsberichte sollten nach den ersten drei Monaten in den Ausschuss eingebracht werden. Wie auch im vorhergehenden Tagesordnungspunkt angesprochen, müssen die Randzeiten- und die Vollzeitbetreuung fachlich beobachtet und unterstützt werden. Eine immer weitergehende Flexibilisierung der Betreuungszeiten ist im Hinblick auf das Kindeswohl kritisch zu hinterfragen.

Die SPD-Fraktion moniert den Wegfall des 1. beitragsfreien Kitajahres zur Finanzierung der sich aus der Satzung ergebenden Leistungen. Bildung und Erziehung müssten auch in Zukunft beitragsfrei bleiben. Weiterhin sei eine identische Beitrags-Satzung von Kindertagesstätten und Kindertages-pflege, so wie in Nachbarkommunen üblich, vorteilhaft. Kindertagespflege darf nicht das teurere Angebot ggü. der Kitabetreuung sein. Die Randzeitenbetreuung bleibt ein wichtiges Thema und wird in einer Gesellschaft, in der z.B. Alleinerziehende Beruf und Kind vereinbaren wollen, an Bedeutung zunehmen. Eine Angleichung des Einkommensbegriffes an den Standard des Bundesgesetzgebers wird empfohlen. Danach findet keine Einstufung der Beitragssätze nach Abzug der Betreuungsaufwendungen statt. Herr Künzer schlägt eine Änderung des Gültigkeitsbeginn mit Datum 01.01.2012. Entsprechend der Positionierung der Fraktion zur Finanzierung durch das beitragsfreie Kindergartenjahr soll Ziffer 1.6 aus dem Beschlussentwurf gestrichen werden.

Die CDU-Fraktion möchte einer Entwicklung der Kindertagespflege als „Schattenkindergarten“ vorbeugen und betont, dass die Stadt mit diesem Thema bisher verantwortlich umgegangen ist. Die Standards in der Tagespflege sind lt. Frau Münich durch den Ausschuss festgelegt worden. Sie werden auf Wunsch von Herrn Tillmanns dem Protokoll beigefügt.

Für die FDP hätte Fr. Mehring-Yavuz einen Gültigkeitsbeginn der Satzung zum 01.01.2012 begrüßt. Auch die FDP kritisiert die Streichung des 1. beitragsfreien Kitajahres. Intensive Begleitung bei Randzeiten- und Vollzeitbetreuung sind lt. Herrn Rothkopf notwendig, allerdings hätte man Zuzahlungen der Eltern ausschließen sollen.

Frau Navvabi sieht Kindergarten und Kindertagespflege als Bildungsauftrag, auch sie hält die Streichung des beitragsfreien 1. Kindergartenjahres für falsch.

Mit Blick auf §7 des Satzungsentwurfes, die sogenannte Salvatorische Klausel, informiert Herr Schönherr, dass bei einer Klausel,  die geltendem Recht widerspricht, automatisch eine rechtswirksame Klausel nachrückt. Frau Wilms sichert die Änderung bis zur Ratssitzung zu. Herr Schönherr gibt zu bedenken, dass die Stadt berechtigt sei, eigenständige Bezugsgrößen bei der Beitragsfestlegung zu bilden.

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Beschluss:

1.       Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen wie folgt zu beschließen:

1.1    Der vorgelegte Satzungsentwurf tritt am 01.08.2012 in Kraft.

1.2    Die Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen treten am 01.08.2012 in Kraft.

1.3    Die für 2012 benötigten Mittel im Umfang von 369.630 € (ohne anteilige Personalkosten) werden bereitgestellt.

1.4    Die für die Umsetzung der Satzung und Richtlinie benötigten zusätzlichen 2,5 Stellen werden ab dem 01.08.2012 eingerichtet. Die hierfür in 2012 benötigten Mittel in Höhe von 55.000 € sind bereitzustellen.

1.5    Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtjahreskosten in Höhe von 1.423.321 € (inkl. Personalkosten) für die Haushaltsjahre 2013 ff einzuplanen.

1.6    Die unter 1.3, 1.4 und 1.5 aufgeführten Kosten für die Satzung und die Richtlinien für Kindertagespflege werden durch die Aufgabe des eigenen Aachener beitragsfreien Kindergartenjahres gedeckt (Vorlage FB51/0117/WP16).

1.7    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung (z.B. EDV-Unterstützung) zum 01.08.2012 vorzunehmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

5              5              3 (Frau Braun-Kurzmann stimmt nicht mit ab, Herr Pauls ist nicht anwesend)

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Anlagen zur Vorlage