15.09.2011 - 7 Staffelung von Schulanfangszeiten zur Optimieru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 15.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Für die Verwaltung erläutert Herr Müller die Vorlage. Demnach sehe das ÖPNV-Gesetz ab dem Jahr 2011 eine Auszahlung von Mitteln unmittelbar an den Aufgabenträger vor. Für 2011 seien 2,33 Mio. und für 2012 3,02 Mio. Euro insgesamt vorgesehen. Für das Jahr 2012 entfielen davon 280.000,00 Euro auf die Stadt Aachen für sonstige Maßnahmen. Dabei könne es sich um tarifliche und infrastrukturelle Ansätze handeln. Durch eine Staffelung der Schulanfangszeiten ließen sich ca. 400.000,00 Euro jährlich durch eine Verkehrsentzerrung zur Spitzenzeit einsparen. Gleichzeitig könne der Komfort für die Fahrgäste erhöht werden. Durch Ergänzung des üblichen Linienverkehrs müssten zurzeit in der Morgenspitze insgesamt 305 Fahrzeuge zur Beförderung von 17.000 Schülern eingesetzt werden. Zur weiteren Planung und Durchführung des aufwändigen Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung von Lehrern, Eltern und Schülern sei eine externe Unterstützung erforderlich. Als weitere Maßnahme könne mit den Mitteln die Einrichtung von Bushaltestellen am Berliner Ring mit einem geschätzten Kostenrahmen von 150.000,00 Euro realisiert werden, da es sich dabei um eine Infrastruktur-Verbesserung für den Ausbildungsverkehr handele.
Für den AVV verweist Herr Sistenich auf die Abstimmung mit dem Land NRW und schlägt vor, den Beschluss in dem Sinne zu erweitern, dass die nicht von der Stadt verausgabten Mittel an die Unternehmen zurückgegeben werden sollten.
Der Vorsitzende, Herr Jahn, greift diesen Hinweis auf und macht einen Formulierungsvorschlag zur geänderten Beschlussfassung in dem Sinne, dass die verbleibenden Mittel auch für tarifliche Verbesserungen im Ausbildungsverkehr verwendet könnten.
Als Mitglied der SPD-Fraktion schlägt Herr Servos ein schrittweises Vorgehen in Bezug auf die Staffelung der Schulanfangszeiten vor. Zuerst solle der vorhandene Spielraum sondiert und die Betroffenen abgefragt werden, damit diese nicht erst am Ende vor vollendete Tatsachen gestellt würden.
Herr Paetz von der ASEAG fordert in diesem Sinne eine transparente Verfahrensweise. Jedoch könne an die Betroffenen nicht pauschal herangetreten werden. Es müsse daher zunächst ein Konzept vorhanden sein, in das die Schulen zu bestimmen Stadien einbezogen werden sollten.
Als Mitglied der CDU-Fraktion hält es Frau Breuer für sinnvoll, zunächst eine Grundlage zu erarbeiten, da bestimmte Schulen ohnehin nicht von den Änderungen betroffen sein würden. Zunächst müsse aber ermittelt werden, ob sich der Gesamtaufwand überhaupt lohne.
Herr A. Müller von der Fraktion Die Linke mahnt dazu, im Vordergrund die Zumutbarkeit zu beachten.
Frau Jantzen kündigt die Zustimmung der Fraktion Grüne zum geänderten Beschlussentwurf an.
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, beim Zweckverband AVV Mittel aus der Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß § 11a ÖPNVG NRW zu beantragen.
Die Mittel sollen für eine externe Beauftragung zur Umsetzung des Ratsantrages von 30.06.2011 bezüglich der „Staffelung von Schulanfangszeiten zur Optimierung des Schul- und Linienbusbetriebs in der Stadt Aachen“ verwendet werden.
Weitere Mittel sollen für die Einrichtung einer Bushaltestelle am Berliner Ring zur Verbesserung der Anbindung der Mies-van-der-Rohe Schule, dem Berufskolleg für Gestaltung und Technik und der Gewerblichen Schule an der Neuköllner Straße beantragt werden.
Die von der Stadt Aachen nicht verausgabten Mittel, die an den AVV zurückfließen, können auch für tarifliche Verbesserungen im Ausbildungsverkehr verwendet werden.
Die Zuwendungen für das Jahr 2012 werden formal bis zum 31.10.2011 beim Zweckverband AVV beantragt, vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung des Mobilitätsausschusses in der Novembersitzung über die Höhe der beantragten Gelder.