21.09.2011 - 5 Lärmschutz an der Bahnstrecke Aachen-Mönchengla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 21.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Schumacher von der DB Projektbau GbmH erläutert die geplante Lärmschutzmaßnahme.
Lärmschutzmaßnahmen durch die DB AG erfolgen nur dort, wo vor 1974 bereits Wohnbebauung bestanden hat und die Immissionsbelastungen tagsüber > 70 dB(A) bzw. nachts > 60 dB(A) betragen.
Entlang der Fassinstraße wird eine 400 m lange und drei Meter hohe Wand aus hoch absorbierenden Aluminium-Kassetten errichtet. Die Gründung der Mauer erfolgt mittels Stahlrohren, die durch einen Bagger ausgerichtet und in den Boden einvibriert werden. Die Anwohner werden entsprechend informiert, da es aufgrund des Einvibrierens zu Lärmbelästigung kommen kann. Die Farbgestaltung der Wand wird noch abgestimmt. Die akustische Wirksamkeit der Wand beträgt über 14dB(A) im EG und kann bis zu 9 dB(A) im 2. OG betragen. Die Bauzeit der Schallschutzwand wird im Zeitraum von Februar 2012 bis Januar 2013 liegen. Das Gleis wird in der Zeit von Ende August 2012 bis Anfang Oktober 2012 gesperrt. Die Errichtungskosten betragen etwa 580.000 €.
Von dieser aktiven Lärmschutzmaßnahme sind 65 WE betroffen. Bei 22 Gebäuden bleibt noch eine Restbetroffenheit. Hier sind weitere passive Maßnahmen (Lärmschutzfenster) notwendig.
Für diese Wohneinheiten werden Gutachten erstellt. Für die passiven Maßnahmen gibt der Bund 75 % dazu, die restlichen 25 % müssen von den Hauseigentümern aufgebracht werden.
Herr Bezirksvertreter Dautzenberg dankt Herrn Schumacher für den Vortrag, bringt aber auch sein Unverständnis zum Ausdruck, dass keine frühere Information durch die Fachverwaltung im Vorfeld erfolgen konnte.
Herr Hahnbück vom Fachbereich Umwelt erklärt hierzu, dass von städtischer Seite die Durchführung einer solchen Maßnahme erst bekannt gegeben wird, wenn die abschließende Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes hierzu vorliege.
Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Kuckelkorn erläutert Herr Schumacher den Vorgang des Einvibrierens. Ein Gutachter wird vorher den Zustand der betroffenen Wohneinheiten in einem bestimmten Radius aufnehmen.
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn erkundigt sich, ob für den Bereich des neuen Wohngebiets Richtericher Dell eine Erweiterung des Lärmschutzes vorgesehen ist. Herr Schumacher erklärt hierzu, dass die Bahn diese Erweiterung finanziell nicht mittragen kann. Die Kosten müsse die Stadt Aachen selber aufbringen. Derzeit werde eine finanziell machbare Lösung geprüft.
Herr Bezirksvertreter Rothe stellt die Frage, warum man auf die Eigentümer der Einzelhäuser, bei denen die passiven Maßnahmen greifen, erst im Jahr 2013 zugehen will.
Herr Schumacher erklärt, dass sich die Wand in ihrer konkreten Ausrichtung möglicherweise noch etwas verschieben kann. Daher können die effektiven Messungen, die Grundlage für die Gutachten sind, erst nach dem Bau erfolgen.