26.10.2005 - 7 Mitteilungen

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Beratung

1. Aus-/Umrüstung der städt. Fahrzeuge mit Rußpartikelfilter

Herr Narloch berichtete, dass der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 18.10.2005 u.a. einstimmig beschlossen habe, die Aus-/Umrüstung des städt. Fuhrparks zügig umzusetzen.

Aktueller Sachstand sei, dass auf dem Markt derzeit nur zwei Systeme angeboten werden. Zum einen sei dies ein sog. "offenes System". Hier würde die Verbrennung der Rußpartikel betriebstemperaturabhängig erfolgen. Durchgeführte Messungen an Fahrzeugen des Stadtbetriebes (Müllsammelfahrzeuge) hätten allerdings ergeben, dass die erforderliche Mindesttemperatur für die Verbrennung der Schadstoffe nicht erreicht wird. Deshalb werde dieses System vom Stadtbetrieb nicht favorisiert.

Zum anderen werde ein sog. "geschlossenes System" angeboten. Hier erfolge die Verbrennung unabhängig vom Antriebsmotor des Kraftfahrzeuges. Dieses System sei nach Ansicht des Stadtbetriebes geeignet, eine zuverlässige Reduzierung der Dieselpartikelemission zu erreichen.

Zurzeit gäbe es noch keine gesetzliche Grundlage, die die Dieselrußemissionen regelt. Dem Bundesrat liege ein erster Gesetzentwurf vor, der eine Minderung der Rußpartikelemissionen bei Dieselfahrzeugen von 30 %, zumindest aber einen Sprung von EURO 3 nach EURO 4 vorsehe.

Diese Anforderungen würden allerdings nur für Alt-Pkws gelten. Für alle Lkws soll eine Emissionsminderung von mindestens 50 % gefordert werden.

Für die vom  Aachener Stadtbetrieb empfohlene  Aus-/Umrüstung mit dem so genannten geschlossenes System entstehen je Fahrzeug ca. 10.000,-- €  Kosten.

Der Stadtbetrieb werde bereits im Wirtschaftsplan 2006 318.000,-- € einplanen. In diesem Betrag sind enthalten die Aus-/Umrüstungskosten für 27 Neufahrzeuge, die im Laufe des Jahres 2006 ersatzbeschafft werden müssen, sowie von 5 Altfahrzeugen.

Nach dem Zeitkonzept des Stadtbetriebes werden die Kosten für die Aus-/Umrüstung der Fahrzeuge wie folgt in den Wirtschaftsplänen eingeplant werden:

2006 = 318.000,-- €; 2007 = 300.000,-- €; 2008 = 300.000,-- € und 2009 = 300.000,-- €.

Im Jahre 2009 wären dann insgesamt 122 Fahrzeuge des Fuhrparks aus-/umrüstet. Die Gesamtkosten beliefen sich demnach auf ca. 1.218.000,-- €.

Eine Refinanzierung erfolge größtenteils über die Gebührenhaushalte.

 

2. Aachener Rundtonne für die Restabfallentsorgung

Herr Narloch unterrichtete die Ausschussmitglieder darüber, dass die Firma Otto, Kreuztal, durch die Stadt ein stadteigenes Werkzeug zur Herstellung der Aachener Rundtonne in 1969 zur Verfügung gestellt bekommen habe.

Die Firma habe jetzt mitgeteilt, dass eine Herstellung der Tonnen nicht mehr erfolgen könne. Dies vor allem deshalb nicht mehr, weil es sich bei der Rundtonne um ein aachenspezifisches Unikat handele, das im Übrigen nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entspreche. Nach der Lastenhandhabungsverordung seien nur noch EU-enorme Behälter, die mindestens 90 cm hoch seien und fahrbar sein müssten, zulässig. Das ständige Heben und Tragen von Lasten außerhalb der vorgegebenen Norm sei nach dieser Verordnung und den darauf erlassenen Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr zulässig. Von daher müsse der Stadtbetrieb mit der bereits schon mehrfach angekündigten Umrüstung des Abfallbehältersystems beginnen. Zunächst erfolge eine Umrüstung Zug um Zug im Stadtgebiet B 0, weil hier fast ausschließlich diese Gefäße zum Einsatz kämen. Die Kosten für neu anzuschaffende EN-Norm-Gefäße (120 l - fahrbare) würden im Wirtschaftsplan des Stadtbetriebes berücksichtigt.

Hinsichtlich der "Gesamtumrüstung", also auch der Kleingefäße (35 l und 50 l) werde der Stadtbetrieb der Politik einen Vorschlag machen, mit welchen Volumengrößen zukünftig gearbeitet werden sollte. Die Betriebsleitung denke auch über die gleichzeitige Einführung eines Ident-Systems (Identifizierungssystem) nach. Mittels eingesetzten EDV-Chips am jeweiligen Abfallgefäß könne so eine direkte Zuordnung des Gefäßes zum jeweiligen Grundstück erfolgen. Wenn man sich auf z.B. nur noch 120 l Gefäße für die Restabfallabfuhr einigen könnte, dann wäre sicherlich auch ein anderer Abfuhrrhythmus und diesen satzungsrechtliche Verankerung denkbar (z.B. mindestens 12 Leerungen jährlich, Zusatzleerungen gegen Entgelt wären zulässig).

Die im Betriebsausschuss anwesenden Ratsvertreter und sachkundigen Bürger erklärten hierzu übereinstimmend, dass sie vom  Stadtbetrieb eine zweckentsprechende Vorlage für die Politik erwarten.

Darüber hinaus regte Herr Corsten an, dass zukünftig wieder die "Kleine Kommission" einberufen werden sollte, um insgesamt "problematische" Maßnahmen des Stadtbetriebes mit Außenwirkung fraktionsübergreifend zu besprechen.

Dieser Vorschlag wurde von allen Anwesenden positiv akzeptiert. Der Stadtbetrieb wird zu einem ersten Gespräch Anfang 2006 einladen.

 

3. Altpapierentsorgung

Hierzu erklärte Herr Narloch, dass z.Zt. die Vorlage des Stadtbetriebes bezüglich des Abbaues der Depotcontainer für Altpapier in den jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beratung anstehe. So habe die gestrige Sitzung der Bezirksvertretung Eilendorf damit geendet, dass der Stadtbetrieb einen weiteren umfangreichen Fragekatalog beantworten solle.

Obwohl der Stadtbetrieb die aufgeführten Fragen größtenteils schon mehrfach beantwortet habe, werde der Stadtbetrieb dennoch die gestellten Fragen ein weiteres Mal beantworten.

Herr Narloch wies allerdings nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Stadtbetrieb keinen Vertrag mit dem Dualen System über die Papierentsorgung/Verwertung habe.

Diese Papierentsorgung vollziehe sich nach der Verpackungsverordnung ( VerpackVO )Davon erfasst würden alle Verkaufs-/Umverpackungen aus Papier mit dem Grünen Punkt. Hierfür trage die DSD AG alleine die Verantwortung. Die Altpapierentsorgung und –verwertung gemäß der VerpackVO entziehe sich demnach dem Abfallrecht, weil es sich nicht um einen Abfall zur Beseitigung handele. DSD habe auf Wunsch des Städtetages und Landkreistages die Altpapierentsorgung u. -verwertung z.Zt. noch nicht öffentlich ausgeschrieben, weil dann zu befürchten stand, für den Anteil des Altpapiers, der nach der Verpackungsverordnung zu erfassen sei, ein weiteres Sammelsystem aufstellen zu müssen, während das übrige Altpapier dann die Stadt zu entsorgen hätte.

De facto habe DSD eine freihändige Vergabe für die Erfassung und Verwertung des Altpapiers nach Verpackungsverordnung durchgeführt und das Unternehmen, dem die Depotcontainer gehörten beauftragt. Die Aufstellung der Depotcontainer erfolge deshalb nicht nach Abfallrecht, sondern vollziehe sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt. Das Unternehmen beantrage deshalb unter Inanspruchnahme der Hilfe des Stadtbetriebes Sondernutzungsgenehmigungen  zur Aufstellung von Altpapiercontainern auf öffentlichen Flächen, für die das Unternehmen an die Stadt auch Sondernutzungsgebühren zahle. Ohne weiteres könne so z.B. DSD verlangen, nur noch ein einheitliches Erfassungssystem zu betreiben und die Container demnach sofort abziehen.

 

Wegen der doch sehr hohen Komplexität des Themas „ Papierentsorgung“  wurde nach kurzer Diskussion an der sich insbesondere Frau Kuck und die Herren Haase, Corsten und Blees beteiligten der Stadtbetrieb gebeten, für das erste Quartal 2006 der Politik eine Auflistung aller problematischen Maßnahmen mit entsprechenden Lösungsmöglichkeiten zu erstellen.

 

 

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Beschluss:

 

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