08.11.2011 - 11 Bebauungsplan Nr. 937 - Schloss-Rahe-Straße / R...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Formen fragt, warum für die Unterbringung der notwendigen Stellplätze sowie der geplanten Tiefgarage Flächen außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind.

 

Herr Wiezorek erklärt, dass ein neues Verfahren hätte eröffnet werden müssen um das Plangebiet zu vergrößern. Hier galt es sachgerecht eine Formalie zu klären.

Frau Nacken ergänzt, dass die Wohnbaufläche getauscht wurde, und somit die Parkplätze nicht unterzubringen waren.

 

Des weitern fragt Herr Formen, ob er es richtig versteht, dass das Vorkommen der Fledermausarten nicht planungsrelevant ist, gleichwohl sie im gesamten Außenbereich jagend beobachtet wurden.

Zudem möchte er wissen, ob der Ausgleich im nahen Bereich erfolgt.

 

Herr Wiezorek führt aus, dass Fledermäuse nach dem Europäischen Artenschutzübereinkommen geschützt sind. Hier sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die im städtebaulichen Vertrag abgesichert sind. Die Empfehlungen sind als Auflage aufgenommen.

Der Ausgleich soll soweit möglich im nahen Bereich erfolgen.

 

Herr Hofmann, Linke Fraktion, erkundigt sich nach den privaten Grünflächen.

 

Herr Wiezorek führt aus, dass Gärten, bzw. ein Park angelegt wird.

Frau Nacken ergänzt, dass dieser frei zugänglich sein wird.

 

Bezüglich der Fledermäuse fragt Herr Hofmann, wer den Abbruch der Gebäude kontrolliert.

 

Herr Wiezorek erläutert, dass dies Aufgabe und in der Verantwortung des Bauherrn liegt.

Bei besonderer Betroffenheit von Fledermäusen wird ein Fachgutachter beauftragt.

 

Für die SPD Fraktion äußert Herr Helmig, dass der Umweltbericht und der Grünordnungsplan ausgewogen sind, die Schutzgüter wurden gut abgewogen. Er regt auch an, den Ausgleich im nahen Bereich des Eingriffs umzusetzen.

 

Bezüglich des Oberflächengewässers fragt Herr Risse, Grüne Fraktion, ob der Teich verfüllt wird.

Er bemerkt, dass hier die Chance der Regenwassernutzung verpasst wurde. 

 

Herr Wiezorek führt aus, dass die Konzeption auch die Anlage eines Teiches vorsieht. Das Niederschlagswasser muss gem. § 51a Landeswassergesetz abgeleitet, bzw. dem naheliegenden Gewässer zugeführt werden.

 

Herr Helmig bekräftigt, dass der zwar abgebildete aber nicht vorhandene Teich wieder hergerichtet werden soll.  

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes einschließlich Grünordnungsplan in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 937 – „Schloss-Rahe-Straße / Rahemühle“

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2450&TOLFDNR=47794&selfaction=print