14.12.2011 - 11 Entwicklung der StädteRegion Aachen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung ein gemeinsamer Antrag aller Faktionen und der Einzelmandatsträger verteilt worden.)

 

Es sei äußerst selten, dass alle Fraktionen und Einzelmandatsträger einen gemeinsamen Antrag erarbeiten, so der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Ratsherr Baal. Allen Kolleginnen und Kollegen gelte daher sein Dank für die Zusammenarbeit.

Das in dem Antrag verwendete Wort „Augenhöhe“ sei nicht nur plakativ gemeint, es sei wichtig, gerade im Hinblick auf die im Jahre 2007 geführten Diskussionen, zu einer Lösung zu gelangen, die für alle Beteiligten akzeptabel sei. Die Grundlage für diese Lösung werde nicht in der heutigen Sitzung, sondern wurde bereits durch die gemeinsame Beschlussempfehlung im Rat der Stadt und im ehemaligen Kreistag gelegt. Eine der damals festgelegten Grundaussagen sei unter anderem die Beibehaltung der Kreisfreiheit der Stadt Aachen gewesen, die sich auch im heutigen Antrag wiederfinde. Sicherlich sei es verständlich, dass jeder um seine Position ringe, nichtsdestotrotz müsse man sich an die alten Vereinbarungen halten.

Abschließend dankt er der Verwaltung, die eine Vorlage formuliert habe, die sich nicht von der StädteRegion distanziere, obwohl bereits ein Vertrauensverlust eingetreten und das gegenseitige Vertrauen neu aufzubauen sei. Der Ratsantrag sei als Appell an die Kollegen im Städteregionstag dahingehend zu verstehen, zu einer gemeinsamen Position zurückzukehren.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an. Auch die Fraktion Die Linke begrüße den gemeinsamen Antrag außerordentlich, welcher, im Gegensatz zu der vom Städteregionsrat formulierten und in den Städteregionstag eingebrachten Vorlage, im Dialog entstanden sei. Eben in diesen wolle man auch mit der StädteRegion treten, weshalb man den Antrag in seinem Wortlaut und in seiner Tonlage entsprechend formuliert habe. Trotzdem funktioniere eine Gemeinsamkeit nur dann, wenn sie auf Augenhöhe stattfinde. Vor allem gebe es an vielen Stellen noch Beratungs- und Handlungsbedarf. Leider sei festzustellen, dass das Konstrukt StädteRegion den Bürgerinnen und Bürgern noch immer nicht hinreichend bekannt sei, die sog. Synergieeffekte seien hauptsächlich im Wegfall von Arbeitsplätzen zu Tage getreten, Themen wie die Bürgerbeteiligung oder eine konzentrierte Armutsbekämpfung seien noch entwicklungsfähig. Diese inhaltliche Diskussion sei jedoch an einer anderen Stelle zu führen. Die Fraktion Die Linke begrüße den gemeinsamen Antrag, mit dem man der StädteRegion anbiete, in eine Dialogsituation mit der Stadt Aachen zu treten und hoffe, dass dieses Angebot angenommen werde.

 

Ratsherr Schaffrath, FWG, beschreibt die Außenwirkung der Debatten zwischen Stadt Aachen und StädteRegion auf die Bürgerinnen und Bürger. Es handele sich hierbei ohnehin um ein schwieriges Konstrukt, dessen Diskussion dazu geführt habe, noch mehr Unverständnis und noch weniger Befürwortung hervorzurufen. Gerade aus diesem Grunde begrüße auch er die Resolution, welche die Gemeinsamkeit der hier Handelnden unterstreiche.

 

Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, betont, dass es von äußerster Wichtigkeit sei, dass der Rat der Stadt als höchstes Willensbildungsorgan mit einer Stimme spreche. Insbesondere mit der Sitzung des Städteregionstages am 17.11.2011 sei nach außen getreten, dass nicht nur in den Verwaltungen von Stadt und StädteRegion, sondern auch in den Räten Uneinigkeit, insbesondere hinsichtlich der Kreisfreiheit der Stadt Aachen, herrsche. Diese dürfe jedoch weder aberkannt noch selbst aufgegeben werden, auch nicht in einem schleichenden Prozess. Sicherlich stehe man zu dem Projekt StädteRegion und möchte dieses weiter entwickeln und zu einem guten Abschluss bringen, jedoch nicht unter den Bedingungen des Altkreises bzw. des Städteregionsrates in persona. Aus diesem Grunde sei das Aachen-Gesetz dringend nachzubessern. Die StädteRegion sei und bleibe Aufsichtsbehörde für alle anderen ehemals kreisangehörigen Kommunen und Gemeinden, jedoch nicht für die Stadt Aachen.

 

Für Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grünen, ist die Rückabwicklung der StädteRegion keine Alternative. Diese sei dringend zu erhalten, zumal sie, entgegen der Ausführungen von Ratsherrn Müller, sehr wohl bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen sei, egal ob in der Innenstadt oder in den Bezirken wohnhaft. Vielen unverständlich seien jedoch die Streitigkeiten zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion, die nur durch eine durchlässige Kommunikation und durch die Behebung der Fehler im Aachen-Gesetz zu schlichten seien. Klar sei, dass die Stadt Aachen sich seinerzeit mit insgesamt 39 Aufgaben in die Kreisebene eingegliedert habe, ansonsten jedoch den Status der Kreisfreiheit behalte. Nicht klar sei, wie neu gebildete freiwillige Aufgaben zu handhaben seien, was nur im Einvernehmen mit der StädteRegion zu klären sei. Aus diesem Grunde appelliere sie an den Rat der Stadt, gemeinsam mit der StädteRegion einen neuen Entwurf des Aachen-Gesetzes zu formulieren, den man gemeinsam in Düsseldorf vertreten könne.

 

Ratsherr Höfken, Vorsitzender der SPD-Fraktion, betont die Wichtigkeit des vorliegenden Antrages, mit dem sich alle Fraktionen im Rat der Stadt für die StädteRegion aussprechen, auch wenn sich im Inhalt des Antrages nicht jede Fraktion zu 100 % wieder finde. Gerade in der jüngsten Vergangenheit seien die Diskrepanzen zwischen Stadt Aachen und StädteRegion deutlich zu Tage getreten, sogar von Rückabwicklung sei die Rede gewesen. Deshalb sei ein klares Bekenntnis zur StädteRegion auf beiden Seiten erforderlich. Dabei könne, zurückblickend auf die bisherige Entwicklung der StädteRegion, hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der Zusammenarbeit sowie hinsichtlich der Kosteneinsparungen durchaus ein positives Résumé gezogen werden. Viel wichtiger sei jedoch, wie die Stadt Aachen und die umliegende Region nach außen in Nordrhein-Westfalen wahrgenommen werden, gerade vor dem Hintergrund entstandener Kooperationen anderer Städte, wie bspw. die Rheinschiene oder die Innovationsregion Rheinisches Revier. Um in der Region neben diesen Verbindungen noch wahrgenommen zu werden, müsse man die StädteRegion weiter voran bringen. Leider sei festzustellen, dass die ursprünglich geplante Aufgabenverteilung nicht umgesetzt worden sei. So habe man wesentlich mehr Aufgaben auf die StädteRegion übertragen und zudem Aufgaben von der Ebene des Regierungspräsidenten übernehmen wollen. Diese Aufgabenverteilung habe entsprechend Niederschlag in einem ausführlichen Aachen-Gesetz nach dem Vorbild der Region Hannover finden sollen. Ergebnis all dieser Überlegungen sei ein Aachen-Gesetz mit insgesamt sieben Paragraphen, welches unter anderem den entscheidenden Satz enthalte „Im Übrigen gilt die Kreisordnung“. Es sei also deutlich gewesen, dass auf alle im Aachen-Gesetz enthaltenen Regelungslücken die Kreisordnung Anwendung finden werde. Dies führe nun zu erheblichen Problemen bei neuen freiwilligen, überörtlichen Aufgaben, die es in der Praxis jedoch nur selten gebe. In diesem Zusammenhang könne man schon fast von einer Lappalie sprechen, die es nicht wert sei, dass man darüber in Streit gerate. Daher sei es nahezu peinlich, dass man sich auf beiden Seiten eine öffentliche Diskussion über die Handhabe dieser Aufgaben leiste, anstatt eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Klar sei, dass das Aachen-Gesetz dahingehend neu zu formulieren sei, um weitere Streitigkeiten für die Zukunft zu vermeiden, klar sei aber auch, dass die Stadt Aachen zumindest in allen auf die StädteRegion übertragenen Aufgaben ihre Kreisfreiheit verloren habe. Im Übrigen bleibe sie kreisfreie Stadt. Dies habe man seinerzeit auch gewusst und gewollt. Sich die jeweils eigene Rechtsauffassung hinsichtlich der planwidrigen Regelungslücken gutachterlich bestätigen zu lassen, sei als großer Fehler zu bezeichnen, der die bestehenden Fronten nur noch verhärtet habe. Eine Lösung des Problems sei nicht auf juristischer, sondern nur auf politischer Ebene herbeizuführen. Umso begrüßenswerter sei es, dass man zwar das Aachen-Gesetz ändern, sich aber ansonsten klar zur StädteRegion bekennen wolle und eine Rückabwicklung, die sowohl in politischer als auch in finanzieller Hinsicht untragbar sei, deutlich ablehne. Dies komme auch im vorliegenden Antrag zum Ausdruck, weshalb die SPD-Fraktion diesem zustimmen werde, wenn sie auch der Ansicht sei, dass die Behandlung neuer freiwilliger Aufgaben wie im Aachen-Gesetz formuliert, nach der Kreisordnung zu erfolgen habe.

Da diese Konstellation jedoch so gut wie nie gegeben sei, könne man durchaus behaupten, dass man sich über eine Lappalie streite. Abschließend wolle er noch einmal betonen, dass niemand der Stadt Aachen ihre Kreisfreiheit absprechen wolle. Mit dem heute eingebrachten Vorschlag mache man insgesamt einen Schritt in die richtige Richtung, nämlich in die, so zu verfahren und zusammenzuwachsen, wie es ursprünglich einmal geplant war.

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass in der Verwaltungsvorlage das Thema der Rechtsfragen bewusst außen vor gelassen worden sei, weil eine Änderung des Aachen-Gesetzes überhaupt nicht notwendig sei, würde man dieses entsprechend der ursprünglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion auslegen. Eine Änderung des Gesetzes dürfe daher auch nicht weiter gehen als die zuvor gemeinsam beschlossenen Positionen.

 

Auch die Fraktion Die Grünen begrüße den gemeinsamen Antrag, so Ratsherr Rau stellvertretend für die Fraktion. Allerdings berate man hier nicht lediglich über eine Lappalie, sondern vielmehr über eine Grundsatzentscheidung, die langfristige Auswirkungen auf die Stadt Aachen habe. Die bereits geschilderte Problematik sei nicht allen Beteiligten en detail bewusst gewesen, noch sei sie seinerzeit offen im Rat der Stadt diskutiert worden. Dies habe ebenfalls Oberbürgermeister a. D. Dr. Linden, der von der StädteRegion stets als eine Art Kronzeuge genannt werde, bestätigt. Sicherlich könne man nicht erwarten, dass eine Gebietskörperschaft, die im gesamten Land Nordrhein-Westfalen einmalig sei, nach nur zwei Jahren einwandfrei funktioniere, allerdings müsse man frühzeitig erkennen, wenn man die falsche Richtung einschlage. Jetzt zu handeln sei dringend erforderlich, da man, verhindere man diesen schleichenden Prozess gerade nicht, irgendwann unlösbaren Problemen gegenüber stehe. Von daher könne man nicht nur von einer Lappalie sprechen. Selbstverständlich müsse man hierzu entsprechende Diskussionen mit beiden Seiten eröffnen und Lösungswege für die Zukunft finden.

Was ein Zusammenwachsen so schwierig mache, seien die über Jahrzehnte hinweg praktizierten und gewohnten Verwaltungsstrukturen sowohl des Altkreises als auch der Stadt Aachen, die auf diese besondere Konstruktion nicht zur Gänze anwendbar seien. Kurz könne man auch von einem Identitätsproblem sprechen. Dieses werde zudem durch dem Umstand gestärkt, dass die Aufgaben der StädteRegion möglicherweise nicht richtig, nicht ausreichend oder nicht klar genug definiert seien. Hinzu komme das durch die unterschiedlichen Gesetze der Gemeinde- und der Kreisordnung gegebene Kräfteverhältnis. Dabei sei eine gemeinsame Politik in vielen Bereichen durchaus möglich. Dieser Prozess bedürfe jedoch einer politischen und nicht einer verwaltungsmäßigen Steuerung und dauere mindestens zwei Amtsperioden. Insgesamt müsse man ein Konstrukt schaffen, welches für alle Beteiligten und für die gesamte Region ausschließlich vorteilhaft sei.

 

Ratsherr Höfken, Vorsitzender der SPD-Fraktion, dementiert die Aussage von Ratsherrn Rau, dass man sich seinerzeit nicht über die Konsequenzen im Klaren gewesen sei. Die SPD-Fraktion habe im Koalitionsausschuss explizit auf die Regelung hinsichtlich der Geltung der Kreisordnung bei Regelungslücken hingewiesen, was ausführliche Diskussionen nach sich gezogen habe. Auch habe man seinerzeit eine Positiv-Liste erstellt, um eben solche Debatten wie heute zu vermeiden. Im Nachhinein weiche das Aachen-Gesetz völlig von dem ursprünglich Gewollten ab, so dass eine Änderung unausweichlich sei. Dass einmal ein Streit über neue, überregionale Aufgaben entstehen könne, sei damals nicht vorhersehbar gewesen, weil diese fast schon Seltenheitswert haben. Deswegen handele es sich auch um eine Lappalie. Die Übertragung der pflichtigen Aufgaben, die eine Beschneidung der Stadt Aachen in ihrer Kreisfreiheit nach sich ziehe, sei dagegen sehr genau diskutiert und mit Einigkeit beschlossen worden. Einige Aufgaben seien zudem verwaltungsintern übertragen worden, wie bspw. die Alters- und Ehejubiläen, was ebenfalls im Nachhinein Probleme nach sich ziehe, weil hierdurch auf beiden Seiten Aufwand entstehe. Dies mache mehr als deutlich, dass das ganze Konstrukt einer erneuten Prüfung bedarf, die durch beide Gremien erfolgen solle. Hierzu müsse jedoch erst Einigkeit in den jeweiligen Parteien hergestellt werden. Wegen dieser Uneinigkeit in den eigenen Reihen habe sich die Fraktion Die Grünen bei der Beschlussfassung im Städteregionstag enthalten, um mit den Kollegen im Rat der Stadt Aachen konform gehen zu können. Aus diesem Grunde sei es sinnvoll, dass nun in beiden Gremien erneut beraten werde. Die SPD-Fraktion werde dem Antrag zumindest zustimmen.

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass das Aachen-Gesetz die ausdrückliche Regelung enthalte, dass „die Stadt Aachen (…) nicht als kreisangehörige Gemeinde im Sinne von § 59 der Kreisordnung des Landes Nordrhein-Westfalen” gelte, allerdings die neun Kreiskommunen als der Kreisordnung unterstellt aufzähle. Dass ansonsten die Kreisordnung Anwendung finde, sei nicht im Aachen-Gesetz enthalten.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, beschreibt die Sitzung des Städteregionstages am 17.11.2011. Problem der Abstimmung sei nicht die Beschreibung der Rechtsposition gewesen, die die Verwaltung der StädteRegion schon vorher gehabt habe, sondern vielmehr, dass die Botschaft nach außen gerichtet worden sei, dass man davon ausgehe, dass die StädteRegion autark über Positionen bestimmen könne, die die Stadt Aachen betreffen und die sie nicht übertragen habe. Er sei unverändert der Meinung, dass der Beschluss des Städteregionstages die Verhandlungen insgesamt zurückgeworfen habe. Es sei daher wenig förderlich, sich auf diesen zu beziehen. Genauso wenig sei es förderlich, hier dezidiert in der Gesetzesanalyse zu diskutieren, ob neue freiwillige Aufgaben nun im Gesetz geregelt oder nicht geregelt seien. Seinerzeit habe der Rat der Stadt mit dem alten Kreistag ein gemeinsames Verfahren abgestimmt, welches eigentlich auch auf die nun erkennbaren Regelungslücken anzuwenden sei, d.h. ganz einfach, ganz nüchtern, auf Augenhöhe. Es sei richtig, dass man als Ratsmitglieder hier das Heft des Handelns in die Hand nehme und es sei richtig, dass man darauf setze, dass das, was einmal vereinbart worden ist, auch gelte.

 

Ratsherr Bausch, SPD-Fraktion, begrüßt die heutige Diskussion und die breite Mehrheit im Rat der Stadt, durch die der Antrag gestützt werde, mit dem man sich eindeutig zur StädteRegion bekenne.

Gerade vor diesem Hintergrund sei eigentlich zu erwarten, dass man die Übertragung von Aufgaben, wie Jubiläen oder die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes, im guten Einvernehmen erwachsener Menschen in der Diskussion regele. Dies sei in der Vergangenheit anscheinend nicht erfolgt, weshalb es heute und in Zukunft Aufgabe der Politik sein werde, diese Prozesse politisch zu regeln. Eine Änderung des Aachen-Gesetzes durch den Landtag habe seiner Ansicht nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn beide Partner vor Ort zeigen, dass sie tatsächlich willens, bereit und in der Lage seien, die ursprünglich regionale Kooperation auch tatsächlich umzusetzen. Wenn allerdings die StädteRegion, wie in der heutigen Tagespresse dargestellt, nur ein Missverständnis sei, sei es tatsächlich dringend notwendig, dass sich die politischen Fraktionen und Parteien sehr deutlich dazu äußern, was mit dem heutigen gemeinsamen Antrag verabschiedet werden solle. Fakt sei, dass man die StädteRegion brauche, da viele Aufgaben nicht mehr nur auf Lokalebene durchführbar seien. Schließlich habe man sich gemeinsam zur gleichen Sache verpflichtet, nämlich zum Wohle der gleichen Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten, die schließlich die Vertreter der StädteRegion wählen. Die Stadt Aachen sei nun einmal Mitglied dieser StädteRegion mit Oberzentrumsfunktion, welche niemals in Zweifel gezogen worden sei. Nichtsdestotrotz seien Synergieeffekte eben nur zu erzielen, wenn man alte Strukturen über Bord werfe und neue, von den bereits übertragenen 39 Katalogen losgelöste, Modelle entwickle. Dies betreffe bspw. auch die Tourismusförderrichtlinien der StädteRegion. Hierzu sei auch die Kreisordnung nicht das richtige Regelwerk. Deshalb sei bei der Neugestaltung des Aachen-Gesetzes darauf zu achten, welche Ordnung die richtige sei, um ein neues zukunftsorientiertes Modell der regionalen Zusammenarbeit auch kommunalverfassungsmäßig so einzuordnen, dass es der Region dienlich sei. Die im Antrag genannte Augenhöhe sei dabei sowohl von der Stadt Aachen als auch von der StädteRegion herzustellen. Damit dies glücken kann, müsse man jedoch auf beiden Seiten Kompromisse eingehen.

 

Ratsfrau Schmitt-Promny, Fraktion Die Grünen, dankt dem Oberbürgermeister für den Hinweis auf die im Aachen-Gesetz fehlende Regelung zur Geltung der Kreisordnung. Nichtsdestotrotz sei eine Positionierung in der Form der Abgrenzung von Stadt und StädteRegion weder zukunftsweisend noch tragbar. Das gewählte Modell des Zusammenschlusses der kreisfreien Stadt Aachen und dem ehemaligen Kreis mit seinen kreisangehörigen Kommunen und Gemeinden sei einmalig in Nordhrein-Westfalen und genau aus diesem Grunde bestehe auch weiterhin Entwicklungsbedarf. Niemand habe ernsthaft annehmen können, dass ein solches Konstrukt reibungslos umzusetzen sei, zumal selbst bei lang bestehenden Verbänden oftmals Diskussionen über Kompetenzen entstehen. Vor diesem Hintergrund seien die derzeitigen Situationen nicht nur als negativ, sondern vielmehr als Bestandteil des Prozesses des Zusammenwachsens zu sehen, zu dem es auch keine Alternative gebe. Selbstverständlich werde man sich in dieser Zeit über Sachstände auseinandersetzen und nicht immer einer Meinung sein, dies werde jedoch auch noch eine ganze Weile so sein. Auch die kommunale Neugliederung in den 70er Jahren sei lange nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen und trotzdem entwickeln sich auch die Bezirke als Stadtteile. Ähnlicher Verlauf wird bei der StädteRegion zu erwarten sein. Eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe sei wichtig, allerdings müsse man sich aufeinander zu bewegen und auf beiden Seiten Zugeständnisse machen müssen.

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die im Aachen-Gesetz enthaltenen wesentlichen Paragraphen 3 bis 5. In § 3 werde die Rechtsstellung der StädteRegion als Ganzes beschrieben, in § 4 die Rechtsstellung der Stadt Aachen und in § 5 die Rechtsstellung der übrigen regionsangehörigen Gemeinden. So gelte die Gemeindeordnung weiterhin für die Stadt Aachen, die Kreisordnung für die StädteRegion. Daraus sei abgeleitet worden, dass die Kreisordnung im Ganzen gelte, was aber nur im Übrigen, soweit nicht durch dieses Gesetz anders bestimmt, gemeint sei. Somit heble das Aachen-Gesetz die Kreisordnung im Grundprinzip der Über-/Unterordnung aus.

 

Ratsherr Janßen, CDU-Fraktion, stellt klar, dass es sich bei der StädteRegion keinesfalls um ein Missverständnis handele, genau so wenig wie im Aachen-Gesetz ausdrücklich die Kreisfreiheit geregelt sei und betont werde. Insofern begrüße er den gemeinsamen Beschluss des Rates der Stadt, dass die Stadt Aachen zwar städteregionsangehörig, aber trotzdem kreisfrei sei. Allerdings gehe es hier weniger um eine Gesetzesexegese oder um Lappalien, sondern vielmehr um eine wichtige Weichenstellung, die das Miteinander in dieser StädteRegion wesentlich bestimme. Deswegen sei es wichtig das Aachen-Gesetz in diesem Sinne weiter zu entwickeln und eine Kooperation auf Augenhöhe festzulegen. Nur dann könne die StädteRegion stark sein.

 

Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, schließt sich der Auffassung an, dass es hier keinesfalls um Lappalien ginge. Auch sei es wenig Ziel führend, eine Verwaltung, die im Prinzip lediglich die Beschlüsse des Rates der Stadt umsetze, als Schuldige darzustellen. Nun gehe es darum, Regelungslücken zu füllen, ohne die Stadt Aachen in ihren Rechten und Pflichten zu beschneiden und ihr einen Stellenwert zuzuerkennen, den diejenigen, die den Beschluss des Städteregionstages mitgetragen haben, ihr abzusprechen gedenken. Hier werde man sich in beiden Räten und Institutionen aufeinander zu bewegen müssen, wozu der heutige, gemeinsame Antrag der erste richtige und wichtige Schritt sei. Man dürfe das Ziel des Zusammenwachsens nicht aus den Augen verlieren, aber nicht auf Kosten der Stadt Aachen.

 

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, betont, dass ein solches Zusammenwachsen nur möglich sei, wenn beide Seiten entsprechende Eingeständnisse machen. Hinsichtlich der Geltung der Kreisordnung für die Stadt Aachen sei auf § 5 in Verbindung mit § 3 des Aachen-Gesetzes zu verweisen. Hieraus gehe eindeutig hervor, dass die Kreisordnung im Übrigen und damit auch auf die Stadt Aachen Anwendung finde.

 

Der Oberbürgermeister weist noch einmal darauf hin, dass im Aachen-Gesetz ganz klar der Grundsatz definiert sei, dass die Kreisordnung in der Über-/Unterordnung an dieser Stelle nicht gelte, sondern der Stadt Aachen eine Sonderstellung zukomme.

 

Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, zitiert zur Klarstellung § 4, Absatz 2 des Aachen-Gesetzes, nach dem die „Stadt Aachen (…) nicht als kreisangehörige Gemeinde im Sinne von § 59, Absatz 1, Satz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen” gelte. Deutlicher könne man es kaum ausdrücken.

 

Der Oberbürgermeister warnt davor, die Diskussion über den Wortlaut des Aachen-Gesetzes zu weit zu treiben, weil auch diese nicht die Durchsetzung des eigentlichen, politischen Willen herbeizuführen vermöge, nämlich den Rückbezug auf das, was der Rat einmütig im Vorfeld der StädteRegion entschieden habe und was auch gemeinsame Beschlusslage zwischen dem Rat der Stadt und dem ehemaligen Kreistag gewesen sei.

 

Ratsherr Dr. Otten, CDU-Fraktion, bemängelt, dass man eigentlich einen gemeinsamen politischen Beschluss habe fassen wollen, sich nun aber in einer Diskussion zur Interpretation des Aachen-Gesetzes verliere. Diese Interpretation sei bereits gutachterlich erfolgt. Am heutigen Abend gelte es, diesen im Antrag formulierten politischen Willen als Reaktion auf den Beschluss des Städteregionstages zu verabschieden und damit auf eine sehr moderate Weise den Prozess zur gemeinsamen Arbeit mit der StädteRegion wieder in Gang zu setzen.

 

Ratsherr Servos, SPD-Fraktion, schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Griepentrog an. Vorliegend gehe es um insgesamt 10 Kommunen, welche sich zur Erfüllung bestimmter Aufgaben zu einer Region zusammengeschlossen haben. Im Moment hänge man sich an der Analyse der Ist-Situation auf und nicht am politischen Ziel, welches es eigentlich voranzubringen gelte.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, betont, dass eine Lösung des Problems nicht auf juristische, sondern allein auf politische Weise herbeizuführen sei. Aus diesem Grunde habe man den vorliegenden Antrag gemeinsam formuliert. Die Austragung der Debatte zu den unterschiedlichen Interpretationen der Paragraphen sei wenig sinnvoll, weshalb er vorschlagen wolle, nun zur Abstimmung über den Antrag zu kommen.

 

De Oberbürgermeister macht abschließend darauf aufmerksam, dass nicht nur die Kenntnisnahme der Verwaltungsvorlage, sondern insbesondere der Beschlussentwurf, so wie er in dem interfraktionellen Antrag eingebracht worden sei, zur Abstimmung gestellt werde.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt einstimmig den nachfolgend aufgeführten Antrag.

 

Der Rat der Stadt Aachen bekräftigt die "Gemeinsame Beschlussempfehlung von SPD, CDU, Bündnis90/Die GRÜNEN, FDP und UWG zur Städteregion Aachen" vom 11. Oktober 2007, die unter anderem folgende ,,unerlässliche Prinzipien" für die Bildung der Städteregion und das Aachen-Gesetz enthält:

 

"Die Kreisfreiheit der Stadt Aachen hat geschichtliche und rechtliche Bedeutung. Das Gesetz muss der besonderen Rechtsstellung der Stadt Aachen entsprechen. (...)

Die Stadt überträgt der Städteregion regional bedeutende Aufgaben gemäß einer vereinbarten Liste. Sie gilt insoweit als regionsangehörige Stadt. (...)

Die Stadt Aachen erhält (bei der Erfüllung neuer Aufgaben der so genannten Kreisstufe) eine Option, im Einzelfall die Aufgabe der Kreisstufe in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen." (Zitat)

 

Der Rat der Stadt sieht die gemeinsame Beschlussfassung von Stadtrat und Kreistag im Aachen-Gesetz nicht in allen Punkten umgesetzt. Das Gesetz betont ausdrücklich den weitest möglichen Erhalt der Kreisfreiheit der Stadt und regelt die Zusammenarbeit zweier auf der Kreisebene gleichgestellter Gebietskörperschaften. Das Gesetz regelt im § 3 die Option der Stadt Aachen zur Wahrnehmung neuer Pflichtaufgaben. Neue freiwillige Aufgaben wurden in diesem Zusammenhang nicht ausdrücklich angesprochen. Der Verweis auf die ansonsten gültige Kreisordnung hat zu unterschiedlichen Interpretationen der Zuständigkeiten geführt.

Für den Rat der Stadt Aachen war es Grundlage der Zustimmung und entspricht weiterhin den Vereinbarungen zur Bildung der Städteregion Aachen, dass die Zuständigkeit der Städteregion bei der Wahrnehmung neuer Aufgaben nur für die Bereiche gelten kann, die zu den in der Anlage 1 zum Aachen-Gesetz beschriebenen, übertragenen Bereichen gehören.

Entsprechend der Vereinbarung zum Finanzausgleich in der gemeinsamen Beschlussempfehlung von 2007 muss dies zu einer differenzierten Regionsumlage für die kreisfreie Stadt führen.

 

Bezogen auf die Zuständigkeiten bei der Wahrnehmung von Aufgaben und die damit einhergehende notwendige Differenzierung der Regionsumlage muss das Aachen-Gesetz aus Sicht des Rates so konkretisiert werden, dass die Stadt Aachen eindeutig nur in den Aufgabenbereichen der so genannten Positivliste regionsangehörige Kommune ist und ansonsten als kreisfreie Stadt alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit ausführt.

 

Der Beitritt zur Städteregion Aachen ist für die Stadt Aachen nicht gleichbedeutend mit dem Beitritt zum ehemaligen Kreis Aachen, sondern die Vereinbarung einer auf einige Bereiche begrenzten, einvernehmlichen Zusammenarbeit.

 

Durch den Beschluss des Städteregionstages vom 17. November 2011 sind die unterschiedlichen Interpretationen des Aachen-Gesetzes deutlich geworden. Dies hat die Zusammenarbeit der Verwaltungen von Städteregion und Stadt nicht einfacher gemacht.

Der Rat der Stadt bekennt sich zur Städteregion. Dabei sieht er die kreisfreie Stadt als Oberzentrum in besonderer Stellung und besonderer Verantwortung. Die erfolgreiche Zusammenarbeit in der Region kann nur konsensorientiert und auf Augenhöhe gelingen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Vorschläge zur Weiterentwicklung der Grundlagen der Zusammenarbeit der kreisfreien Stadt und der Städteregion sowie zur Konkretisierung des Aachen-Gesetzes zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

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