14.12.2011 - 23 Bebauungsplan Nr. 918 - Eupener Straße/ Saliera...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 918 zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Die Beschränkung von Wohnungen pro Wohngebäude soll für das Grundstück Jahnstraße 11 von zwei auf drei Wohnungen pro Wohngebäude geändert werden.

Er beschließt weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 918 -Eupener Straße / Salierallee – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen St. Vither Straße, Bertholdstraße, Goldbachstraße, Salierallee und Eupener Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

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Anlagen zur Vorlage