19.01.2005 - 1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Datum:
- Mi., 19.01.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
a) Schriftliche Fragen liegen nicht vor.
b) Mündliche Fragen:
Herr Dr. Klaus Weynand, Schleckheimer Str. 177 a, 52076 Aachen, an die SPD-BF:
Ich und einige andere Bewohner der Schleckheimer Straße haben in den letzten Tagen ein Schreiben der Stadt erhalten, dass die im Rahmen der Sondernutzung genehmigten Blumenkübel aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen sind. In diesem Bescheid wird auf das Gefährdungspotential hingewiesen, welches von den Blumenkübeln ausgehen soll. Warum stellen abgestellte Fahrzeuge, die auf dem Seitenstreifen geparkt werden, im Gegensatz zu den aufgestellten Blumenkübeln keine Gefahr dar und wie soll der Seitenstreifen von Fahrradfahrern genutzt werden? Wie kommt es zu dieser Einschätzung von Seiten der Verwaltung?
Die SPD-BF antwortet, dass die Bezirksvertretung bereits im letzten Jahr die Einrichtung einer Halteverbotszone im Kurvenbereich in Höhe der Häuser Schleckheimer Straße 182 – 184 empfohlen hat. Die Verwaltung hat auch die gefahrenen Geschwindigkeiten gemessen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht übermäßig zu schnell gefahren wird. Wenn die Blumenkübel entfernt werden besteht die Gefahr, dass in diesem Streckenabschnitt wieder schneller gefahren wird, weil die Pkw nicht am Fahrbahnrand sondern auf dem Seitenstreifen parken. Die Blumenkübel sollten daher weiterhin dort aufgestellt bleiben.
Herr Dr. Dietmar Engels, Schleckheimer Str. 177, 52076 Aachen, an die CDU-BF:
Kann das Gefahrenpotential, welches von den Blumenkübeln ausgehen soll, erläutert werden?
Die CDU-BF gibt zu verstehen, das Entfernen der Blumenkübel ist in der Bezirksvertretung im letzten Jahr in Erwägung gezogen aber nicht beschlossen worden. Es müssen in diesem Streckenabschnitt Maßnahmen gegen zu schnelles Fahren getroffen werden. Allerdings muss nicht ausgerechnet in den Kurvenbereichen geparkt werden, auf den geraden Streckenabschnitten ist ausreichend Parkraum vorhanden.
Herr Peter Demuth, Baumgartsweg 12 a, 52076 Aachen, an die CDU-BF:
In dieser Sitzung wird die Bezirksvertretung über die Aufhebung der derzeit vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Raerener Straße vor der ehemaligen Kindertagesstätte in Sief beraten. Es handelt sich hier um einen gefährlichen Streckenabschnitt, den die Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich Baumgartsweg weiterhin täglich zur Bushaltestelle und zum Bücherbus nutzen, obwohl keine Gehwege vorhanden sind. Warum kann die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht bleiben?
Die CDU-BF antwortet, dass dieser Streckenabschnitt nicht ungefährlich ist und die meisten Fahrzeugführer dort zu schnell fahren. Vor Ort müsste deutlicher hervorgehoben werden, wie schnell dort gefahren werden darf. Ob die bisherige Geschwindigkeitsregelung weiterhin gehalten werden kann, obwohl die Kindertagesstätte als schützenswerte Einrichtung nicht mehr existiert, bleibt fraglich.
Herr Diethart Ehms, Vennbahnstraße 4, 52076 Aachen, an den Bezirksvorsteher:
Wird der von Bewohnern der Vennbahnstraße eingereichte Antrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Vennbahnstraße in dem späteren Tagesordnungspunkt mitbehandelt?
Herr Büchel bejaht diese Frage.
Frau Marita Peters, Napoleonsberg 180, 52076 Aachen, an den Bezirksvorsteher:
Inwieweit ist auf dem Napoleonsberg in Nähe der Einmündung Unter den Weiden eine Fußgängersignalanlage vorgesehen und wann wird diese errichtet?
Herr Büchel verweist hierzu auf die Beratung dieses Tagesordnungspunktes im Laufe der Sitzung.
Frau Birgit Kalz, Unter den Weiden 26, 52076 Aachen, an die CDU-BF:
Vermutlich durch die Einführung der Lkw-Maut auf den bundesdeutschen Autobahnen ist in letzter Zeit auf der B 258 in Kornelimünster ein erhöhtes Lkw-Aufkommen zu verzeichnen. Inwieweit stehen Maßnahmen gegen die Verkehrszunahme an? Ich habe den Eindruck hiergegen wird nichts unternommen.
Die CDU-BF macht deutlich, dass es sich bei der Straße Napoleonsberg um eine Bundesfernstraße mit dem entsprechenden Verkehrsaufkommen handelt. Es ist nicht so, als wenn nichts getan würde. Ob die Einführung der Lkw-Maut Auswirkungen auf das übrige Straßennetz haben wird ist sicherlich beizeiten zu prüfen, aber es muss dann gesamtstaatlich gesehen werden.