19.01.2005 - 12 Bebauungsplan Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne Aussprache ergeht folgender

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Beschluss:

Für die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Eingabe der Firma Reinckens sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach-Süd - gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage