13.12.2011 - 9 Anträge / Anfragen

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Beratung

Die Bezirksbürgermeisterin wurde aus der Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht, dass die Parkbuchten vor den Häusern Von-Coels-Straße 178 – 182 und 190 - 192 werktags nur zum Be- und Entladen benutzt werden dürfen. Auf der gegenüberliegenden Seite (171 – 177) sei werktags das Parken mit Parkscheibe für eine Stunde erlaubt. Sie plädiere dafür, dass auch auf der rechten Seite der Von-Coels-Straße von Haus 178 bis 192 das Parken mit Parkscheibe werktags für 1 Stunde erlaubt werden soll.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt, dass auf der rechten Seite der Von-Coels-Straße, von Haus 178 bis 192, das Parken mit Parkscheibe werktags für 1 Stunde erlaubt wird. Die Verwaltung soll den betroffenen Bereich entsprechend beschildern.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

 

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