16.03.2005 - 8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Unterlagen werden nachgereicht
- Datum:
- Mi., 16.03.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung genehmigt einstimmig die nachfolgende von Herrn Bezirksvorsteher Büchel und Herrn Krott am 22.02.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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