11.05.2005 - 10 Aufhebung des Durchführungsplan Nr. 1 der ehem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Frage der SPD-BF antwortet Herr Bänisch, dass der in Rede stehende Plan erhebliche Rechtsmängel aufweist und im Streitfall vor Gericht nicht standhalten würde. Daher können derzeit Bauvorhaben nur nach § 34 BauGB beurteilt werden.

 

Es ergeht folgender

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des rechtsfehlerhaften Bebauungsplans Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Kornelimünster - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Schleckheimer Straße und Münsterstraße – einstimmig zur Kenntnis. Sie stellt aus bezirklicher Sicht fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

 

Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem Planungsausschuss einstimmig, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage