11.05.2005 - 6 Förderung von Vereinen und Nutzung von stadteig...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Gosten erläutert seinen Antrag und die finanzielle Situation der Vereine im ehem. Bahnhof Walheim. Danach sind alle Vereine finanziell nicht gut abgesichert, was zur Erstellung des Konzeptes geführt hat. Im Hinblick darauf, dass der mit den Walheimer Schützen bestehende Mietvertrag im Herbst dieses Jahres ausläuft und mit dem neuen Mietvertrag erstmals eine Miete festgesetzt werden soll, hat er hierzu die beiden im Antrag aufgeführten Beschlussvorschläge erarbeitet. Die Bezirksvertretung sollte daher den Antrag unterstützen.

 

Unter Hinweis auf die Verwaltungsvorlage ist die CDU-BF der Auffassung, dass die bestehende Regelung der Verwaltung einen ausreichenden Spielraum einräumt, Mietverträge bis hin zum „Nulltarif“ abzuschließen. Der Verwaltungsvorlage wird daher zugestimmt.

 

Die SPD-BF bedankt sich zunächst bei den Vereinen, die im ehem. Bahnhof Walheim ihr Domizil haben, für die Herrichtung des Objektes. Die bisher von der Verwaltung praktizierte Lösung wird als sehr gut empfunden. Eine Miete in Höhe von 1 €/qm stellt keine übliche Miete dar, sondern ist schon als Unterstützung oder Förderung anzusehen. Eine Änderung der bisherigen Modalitäten wird daher als nicht erforderlich angesehen. Die seit 1997 stadtweit praktizierten Regelungen sind bereits als Entgegenkommen zu betrachten.

 

Herr Gosten verdeutlicht, dass es ihm in seinem Antrag um eine wesentliche Unterstützung der Vereine gehe. Auch sollte die Verwaltung bei der Raumvergabe des Jakob-Büchel-Hauses und bei der Festsetzung der Nutzungsentgelte bei Zeltveranstaltungen etc. mehr Entgegenkommen zeigen. In dem neuen mit der Walheimer Schützenbruderschaft abzuschließenden Mietvertrag sollte eine Klausel aufgenommen werden, dass bei einer Änderung der Finanzsituation des Vereins über eine Veränderung der Mietkonditionen bereits vor Ablauf des Mietvertrages neu verhandelt werden kann.

 

Herr Büchel und Frau Claßen erläutern hierzu die bestehende Benutzungsordnung für die Vergabe von Räumen des Jakob-Büchel-Hauses, wenn Zeltveranstaltungen durchgeführt werden und hierbei Eintrittsgelder erhoben oder nicht erhoben werden. Der vom Stadtrat im Jahre 1997 eingeräumte Verhandlungsspielraum ist ausreichen bemessen. Wenn die finanzielle Situation eines Vereines es erforderlich macht, wird die Verwaltung auch vor Ablauf des Mietvertrages auf Wunsch in neue Vertragsverhandlungen einsteigen.

 

Herr Büchel verdeutlicht, dass die örtlichen Vereine bisher immer sehr zufrieden mit den Verhandlungen und den darin getroffenen Vereinbarungen mit der Stadt gewesen sind.

 

Abschießend ergeht auf Vorschlag des Herrn Büchel folgender

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig die Verwaltung zu bitten, auch in Zukunft bei den Verhandlungen auf schwierige Finanzlagen der Vereine Rücksicht zu nehmen.

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