08.06.2005 - 2 Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betri...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Ratajczyk führt zunächst aus, dass Einwendungen gegen dieses Vorhaben noch bis zum 04.07.2005 bei der Stadt eingereicht werden können, die der Bezirksregierung weitergeleitet würden. Im weiteren Ablauf findet dann am 27.09.2005 ein Erörterungstermin im Industriemuseum Zinkhütter Hof in Stolberg statt.

 

Zusätzlich zur Vorlage der Verwaltung erläutert Herr Dr. Bücksteeg das umfangreiche Antragsverfahren anhand einer Präsentation, in der insbesondere die Rahmendaten des geplanten Vorhabens dargestellt werden.

 

Danach beabsichtigt die Firma BSR Schotterwerk GmbH zwischen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig einen Steinbruch zur Gewinnung von Karbonatgestein zu erschließen. Das gewonnene Gesteinsgut soll in den bereits vorhandenen und genehmigten Anlagen der Firma Max Blees GmbH aufbereitet werden. Die beantragte Abgrabung erstreckt sich auf die beiden Abbaufelder Loferbusch und Breiniger Feld mit einer Bruttogröße von jeweils 8,7 und 11,8 ha. Die Betriebs-, Abbau- und Abstandsflächen werden durch Planzeichnungen vorgestellt. Erläutert werden die voraussichtlichen Abbauzeiten, der Materialumsatz, der Abbau- und Rekultivierungsverlauf sowie die Phasen des Genehmigungsverfahrens und der derzeitige Stand.

 

Die Umweltverträglichkeitsprüfung und der landschaftspflegerische Begleitplan werden von Herrn Schomaker vorgestellt. Das ursprünglich geplante Abbaugebiet von 75,6 ha wurde auf die beiden kleineren Bereiche Loferbusch und Breiniger Feld reduziert. Er erläutert detailliert den Abbau- und Rekultivierungsverlauf, wonach die Rekultivierung zeitnah mit der Abgrabung des Gesteins erfolgen wird. Er gibt einen Überblick über die Zustandsbeschreibung und –bewertung des Abgrabungsbereiches, die Konfliktanalyse, das landschaftspflegerische Planungskonzept, die landschaftspflegerischen Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie die Eingriffs-Ausgleichsbewertung und Bilanzierung.

 

Herr Helmig ergänzt, das vorgesehene Abgrabungsgelände wurde seit dem Jahre 2002 begutachtet und überprüft. Danach ist es wirtschaftlich sinnvoll, die dort vorhandenen Rohstoffvorkommen zu nutzen. Insgesamt ist hierfür ein Zeitprofil von 45 Jahren vorgesehen.

 

Die anschließend aufgeworfenen Fragen der SPD- und der CDU-BF, insbesondere zu den Lkw-Verkehren und möglichen Transportalternativen, zur Grundwasserabsenkung, zu Lärmbelästigungen und Erschütterungen durch Sprengungen, beantwortet Herr Dr. Bücksteeg dahingehend, dass bezüglich des Schutzgutes Grundwasser vom Staatlichen Umweltamt bisher keine Probleme festgestellt wurden. Im Abbruchgelände der Firma Blees befindet sich eine Grundwassermessstelle;

5 weitere neue Grundwassermessstellen sind im Umfeld eingerichtet worden. Eine Grundwasserabsenkung ist nicht erkennbar, da die Grundwassersohle mit bis zu 40 m wesentlich tiefer als die Abgrabungssohle liegt.

 

 

Um die bei Sprengungen auftretenden Erschütterungen möglichst gering zu halten, wurde ein Sprenggutachten erstellt und daraufhin Sprengarten gewählt, die möglichst geringe Erschütterungen erzeugen. Als Zeiträume für die Sprengungen wurden 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr angegeben. Damit die Vorbereitungen für Sprengungen getroffen werden können brauchen diese jedoch einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Mit den eigentlichen Sprengungen ist daher nicht vor 09:00 Uhr zu rechnen.

 

Der Aufbereitungsbetrieb auf dem Gelände der Firma Blees wird in allen Emissions- und Immissions-betrachtungen lt. Bundesimmissionsschutzgesetz mit bewertet, obwohl er nicht antragsgegenständlich ist. Sollten Betriebsstörungen im Abgrabungsbereich auftreten ist nicht vorgesehen, in der Aufbereitungsanlage Fremdmaterial aufzuarbeiten.

 

Der Abtransport des verkaufsfähigen Materials wird wie bisher über Lkw erfolgen.

 

Die Grüne-BF würde es begrüßen, wenn es ermöglicht würde, das Betriebsgelände an die vorhandene Bahnstrecke anzuschließen, zumal 60 % des gewonnenen Materials in Richtung Stolberg abtransportiert werden. Auch setzt sie sich dafür ein, die Abgrabungsbereiche nacheinander und nicht gleichzeitig abzubauen.

 

Herr Dr. Bücksteeg antwortet, dass die Aufbereitungsanlage der Firma Blees keine Kapazitäten aufweist, die doppelte Menge an Abbruchmaterial verarbeiten zu können. Außerdem ergibt sich eine Mengenkontrolle aus dem Abbauplan, der gleichfalls kontrollierbar ist.

 

Frau Opitz verdeutlicht, dass Erschütterungen durch Sprengungen insbesondere dann spürbar wahrgenommen werden, wenn sich Gebäude auf der gleichen Gesteinsformation befindet. Die betroffenen Gebäude müssen vor Schäden geschützt werden. Sie und die CDU-BF setzen sich dafür ein, dass nur die Spreng- und Abbaumethoden angewendet werden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, um die Belastungen für die Bevölkerung möglichst gering zu halten.

 

Hierzu erläutert Herr Dr. Bücksteeg, die Erschütterungen werden insbesondere im Ort Breinig zu spüren sein und weniger in Kornelimünster. Breinig befindet sich auf der gleichen Gesteinsformation, die auch abgebaut wird. Er informiert über die verschiedenen Sprengvarianten und dass die Sprengmuster so angelegt werden, dass die Erschütterungswirkungen nicht auf Breinig zugehen. Über das Anmelden von Sprengungen und die Installation von Messstellen, entscheidet letztendlich das Staatliche Umweltamt im Einzelfall.

 

Auch Herr Helmig versichert, dass im Gegensatz zum Steinbruch der Firma Blees, wo heute noch nach dem damals genehmigten Verfahren gesprengt wird, im neuen Abbaubereich die Sprengungen nur nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt werden.

 

 

 

Auf Nachfrage der Grüne-BF bezüglich einer Nachbesserung zur Vermeidung von Feinstaubentwicklungen antwortet Herr Dr. Bücksteeg, von allen in Betrieb befindlichen Anlagen und Geräten liegen entsprechende Gutachten vor, wonach diese dem heutigen Stand der Technik entsprechen.

 

Abschließend ergeht folgender

 

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und des Landschaftsbeirates empfiehlt die Bezirksvertretung dem Umweltausschuss sowie dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, das Einvernehmen nach

§ 4 Abs. 3 der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb eines Steinbruches durch Abgrabung von Karbonatgesteinen der Firma BSR Schotterwerk GmbH zu erteilen.

 

Sie empfiehlt  weiterhin einstimmig, dass Sprengungen nur nach dem neuesten Stand der Technik und ab 09:00 Uhr durchgeführt werden. Zum Schutze des abfließenden Grundwassers ist es erforderlich, die Aufschüttung auf der untersten Abbausohle von 1,00 m auf 5,00 m zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Betriebsgelände an die bestehende Bahnlinie angeschlossen werden kann.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=250&TOLFDNR=4970&selfaction=print