31.08.2005 - 12 Satzung über Werbeanlagen und Warenautomatenhie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Fauck beantwortet die Frage der CDU-BF nach dem Bestandsschutz bestehender Warenautomaten dahingehend, dass hierfür der Bestandsschutz erhalten bleibt. Anders sieht es dagegen bei Werbeanlagen aus, die nicht genehmigt sind; hierfür besteht kein Bestandsschutz.

 

Nachdem sich die SPD-BF für den Beschlussvorschlag ausspricht und Herr Beyer ergänzt, dass der Satzungsentwurf in § 3 noch redaktionell um den Begriff der Warenautomaten ergänzt werden muss, ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung begrüßt den Satzungsentwurf einstimmig und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Werbeanlagensatzung zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage