25.01.2012 - 13.1 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf die Tischvorlage zum Tagesordnungspunkt sowie auf das differierende Abstimmungsverhalten in den Bezirksvertretungen. Der Abstimmungsprozess mit dem MAC sei sehr intensiv und mit gegenseitigem Verständnis durchgeführt worden, so dass er an dieser Stelle an den Rat der Stadt appellieren wolle, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, der auf einer gemeinsam mit dem MAC erarbeiteten Liste basiere, zu folgen. Das Land Nordrhein-Westfalen arbeite derzeit an einer Änderung der Verordnung, so dass für die Zukunft mit wesentlich einfacheren rechtlichen Rahmenbedingungen zu rechnen sei.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, bestätigt den positiven Verlauf der Abstimmungsgespräche mit dem MAC. Hierdurch habe man bereits im Vorfeld viele problematische Termine aus der Liste ausschließen können. Insgesamt werde die CDU-Fraktion mehrheitlich dem Antrag des MAC und damit der Verwaltungsvorlage zustimmen. Allerdings gebe es eben auch Kollegen, die, teilweise aus christlichen, teilweise aus gewerkschaftlichen Gesichtspunkten heraus, gegen diese Vorlage stimmen werden. Die Mehrheitliche Zustimmung liege zum einen in der Tatsache begründet, dass die verkaufsoffenen Sonntage in den Bezirken in äußerst zurückhaltender Anzahl stattfinden sollen, zum anderen darin, dass man mit den verkaufsoffenen Sonntagen für sich als Oberzentrum in Anspruch nehme, eine Leitfunktion zu haben. Ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden dürfe der ständige Wettbewerb zu den Städten im benachbarten Ausland sowie zu den Kommunen und Gemeinden in der StädteRegion.

 

Auch die SPD-Fraktion werde die Abstimmung innerhalb der Fraktion frei geben, so der Fraktionsvorsitzende, Ratsherr Höfken. Es sei davon auszugehen, dass aufgrund der Gesetzesänderung auf Landesebene die Diskussion über die verkaufsoffenen Sonntage vereinfacht werde, weil es zukünftig eine bestimmte Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen für die Gesamtstadt, d.h. unter Einbeziehung der Bezirke, geben werde. Die Gründe für oder gegen verkaufsoffene Sonntage seien in den vergangenen Jahren zur Genüge erörtert worden, so dass hier nicht weiter darauf eingegangen werden müsse. Nichtsdestotrotz wolle er anregen, für den Bereich der Krefelder Straße einen Termin für einen verkaufsoffenen Sonntag zu finden, der sich nicht mit einem Heimspiel der Alemannia Aachen kreuze.

 

Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, dankt dem Oberbürgermeister für seine deutlichen Worte, dass es sich Aachen als Oberzentrum und Einkaufsstadt nicht erlauben könne, auf die wenigen verkaufsoffenen Sonntage zu verzichten. Er wolle nochmals darauf hinweisen, dass es hierbei lediglich um insgesamt vier Nachmittage in der Zeit von jeweils 13 bis 18 Uhr ginge und dass es viele Beschäftigte im Einzelhandel gebe, die die damit verbundene Möglichkeit der Überstundenvergütung gerne in Anspruch nehmen. Hinzu komme die sehr lebhafte Konkurrenz sowohl außerhalb der Stadtgrenzen in der StädteRegion als auch in Belgien und den Niederlanden, die für die verkaufsoffenen Sonntage sprechen.

 

Auch Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grünen, sieht die Gründe für und gegen die verkaufsoffenen Sonntage als hinreichend erörtert und ausgetauscht. Anders als zuvor habe man jedoch in diesem Jahr gleich zwei Mal im Bürgerforum mit den Beteiligten diskutiert, gerade weil zwischen Handel und den Beteiligten immense Uneinigkeit herrsche. Insofern sei zu hoffen, dass das Land Nordrhein-Westfalen für das nächste Jahr eine gesetzliche Regelung finden werde, die die Diskussionen vereinfache.

 

Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, betrachtet rückblickend die Entwicklung des Abstimmungsverhaltens in den einzelnen Gremien zum verkaufsoffenen Sonntagen. Gerichtet an Ratsherr Helg weist sie darauf hin, dass es sich bei der Arbeit an verkaufsoffenen Sonntagen eben nicht nur um einige Mehrstunden handele, sondern hierdurch den Beschäftigten, die bereits an allen anderen Wochentagen arbeiten, das Wochenende komplett genommen werde. Gerade für diejenigen, die ihren Beruf mit der Familie vereinbaren, stelle dies eine unglaubliche Belastung dar. In diesem Zusammenhang wolle sie auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes hinweisen, in dem dieses sehr eindeutig zum Ausdruck gebracht habe, dass ein bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse keine ausreichende Begründung für die Aufhebung des Sonntagsschutzes darstelle. Betrachte man unter diesem Aspekt die Begründung des MAC für die verkaufsoffenen Sonntage, nämlich eben all die mit einem erhöhten wirtschaftlichen Umsatzinteresse verbundenen Ereignisse in der Stadt, könne man kaum zu dem Ergebnis kommen, dass man den Schutz des Sonntages untergraben könne und solle. Die Fraktion die Linke jedenfalls werde dem Antrag des MAC und damit dem Beschlussentwurf nicht zustimmen.

 

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 22 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen den der Bezugsvorlage beigefügten Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.