20.04.2005 - 19 Einrichtung eines Basketballplatzes auf dem Spo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Mit Hinweis auf das Protokoll der Kinder- und Elternbeteiligung vom 15.04.2005 und die Kostenaufstellung des Aachener Stadtbetriebes berichtete Herr Fröhlke kurz über den Sachstand in dieser Angelegenheit.

 

Anschließend informierte Bezirksvertreter Hamann-Hensell für die SPD-Fraktion ausführlich über das Gespräch am 15.04.2005 mit den Kindern und Jugendlichen sowie einigen Eltern. Treffpunkt für die älteren Kinder wäre der Sportplatz, da für diese Gruppe ansonsten keine altersgemäße Freizeiteinrichtung in Vaalserquartier vorhanden sei. Vorrangiger Wunsch der Jugendlichen sei die Schaffung einer Fußball-Tennis-Anlage in Kombination mit einem Fußballkäfig. Zweckmäßigerweise könnte diese Einrichtungen gfls. zeitgleich mit der Oberflächenerneuerung des Sportplatzes Alte Vaalser Straße durchgeführt werden. Eine Eigenleistung des dort ansässigen Fußballvereins sei noch zu prüfen.

 

Ergänzend hierzu wies Bezirksvertreter Krenkel darauf hin, dass der Ballfangzaun nicht zur Alten Vaalser Straße sondern zur Vaalser Straße hin erhöht werden sollte.

 

Bezirksvertreterin Schmitt-Promny begrüßte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Maßnahmen für ältere Kinder und auch die Einrichtung einer Fußball-Tennis-Anlage, hielt allerdings eine einseitige Ausrichtung der Anlage zum Fußballsport für problematisch.

 

Bezirksvertreter Knörzer wies darauf hin, dass in Vaalserquartier ein sehr aktiver Volleyballverein mit großem Zuspruch bei Kindern und Jugendlichen existiere und es daher ratsam sei, die Anlage so zu konzipieren, dass diese auch zum Volleyball-Spiel geeignet sei.

 

Abschließend teilte Herr Fröhlke mit, dass aufgrund der heutigen Diskussion ein Gespräch mit dem Sportamt, der Schule, dem FV Vaalserquartier sowie dem Jugendamt unter Berücksichtigung der Anregungen aus der heutigen Sitzung zur weiteren Vorgehensweise geführt werde.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nahm einstimmig den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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