20.04.2005 - 6 Bebauungsplan Nr. 865 -Soerser Weg-hier: Beric...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Krücken erläuterte kurz die Vorlage und wies darauf hin, dass der Planungsausschuss entsprechend der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 04.11.2004 die Trauf- und Firsthöhen entsprechend einer eingeschossigen Bebauung festgesetzt habe.

 

Bezirksvertreter Knörzer vertrat die Auffassung, dass nach den Vorgaben im Bebauungsplan eine quasi zweigeschossige Bauweise möglich und daher der Beschluss des Planungsausschusses nicht umgesetzt sei.

 

Bezirksvertreterin Schmitt-Promny wies darauf hin, dass das Gebäude Soerser Weg 61 nicht vom Bebauungsplan erfasst und der Beschlussentwurf zu korrigieren sei in Soerser Weg 63. Sie erinnerte nochmals an die Diskussionen um diesen Bebauungsplan und die mit den Anwohnern erzielte Kompromisslinie und forderte explizit, die eingeschossige Bauweise im Bebauungsplan festzulegen.

 

Für die SPD-Fraktion schlug Bezirksvertreter Hamann-Hensell ebenfalls vor, dies konkret dem Planungsausschuss und dem Rat zu empfehlen.

 

Auf Nachfrage von Bezirksvertreter Mattes führte Frau Krücken aus, dass die eingeschossige Bauweise den Dachausbau mit einer Gaube zuließe. Diese Bauweise könnte durch eine eindeutige Festsetzung im Bebauungsplan festgeschrieben werden.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nahm den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Sie empfahl dem Planungsausschuss einstimmig, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen gem. § 4 a (3) in Anwendung des § 13 (2) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

-          Änderung der Firsthöhe des Baufensters Soerser Weg 63 von 175,80 m üNN auf 177,00 m üNN

-          Wegfall von Punkt 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:

„ Ausnahmsweise kann im Einzelfall eine Abweichung der festgesetzten Gebäudehöhe von 0,5 m zugelassen werden, weil dadurch eine bessere Anpassung an das Gelände erreicht wird und dies durch ein Geländeschnitt nachgewiesen wird.“

-          Die Festsetzung einer eingeschossigen Bauweise bei einer Firsthöhe von 175,20 m üNN

und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahme des Trägers öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Aus bezirklicher Sicht empfahl sie dem Planungsausschuss, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 865 – Soerser Weg – gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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