21.03.2012 - 14 Vergütung von Planungsleistungen zur Entwicklun...

Beschluss:
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat beschließt einstimmig, dass das vom Rat der Stadt beschlossene Vergütungskonzept von Planungsleistungen zur Entwicklung von Bauland auf alle Verträge nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 sowie § 11 Abs.2  BauGB  anzuwenden ist.